Antwort a) ist richtig.
Laut der europäischen Aromenverordnung ist das Aroma ein Erzeugnis, das Lebensmitteln zugesetzt wird, um ihnen Geruch und/oder Geschmack zu verleihen, sie zu verfeinern oder geschmacklich abzurunden. Aromen in Lebensmitteln müssen sicher und gesundheitlich unbedenklich sein und dürfen Verbraucher nicht täuschen. Ihre Herstellung, Verwendung und Kennzeichnung sind EU-weit einheitlich geregelt und jeder Aromastoff bedarf einer Zulassung.