Antwort b) ist richtig.
Einwegpfand-Verpackungen können grundsätzlich bei allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Ausgenommen sind Getränkeautomaten, Essenslieferungen von Restaurants sowie Post- und Paketzustellungen. Kleine Geschäfte müssen Getränkeverpackungen nur in der für sie üblichen Verkaufsmenge und Füllgröße zurücknehmen. Am einfachsten ist die Rückgabe im Supermarkt: An den Automaten können Sie alle Gebinde zurückgeben – unabhängig von der Anzahl, Packungsgröße oder Marke.