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Für eine gesunde Entwicklung müssen in den ersten Lebensmonaten bestimmte Nährstoffe aufgenommen werden. Die Natur gibt der Mutter die Muttermilch als Babynahrung mit. Sie enthält alles, was ein Säugling benötigt, um zu wachsen und sich zu entwickeln. Doch nicht jede Mutter kann oder möchte ihr Kind stillen. Zudem gibt es Babys, die Muttermilch nicht vertragen. In solchen Fällen ist es wichtig, den Nährstoffbedarf auf andere Weise zu decken. Säuglingsanfangsnahrung wird als einziges Lebensmittel den Ernährungsanforderungen in den ersten Lebensmonaten voll gerecht.
Erst im zweiten Lebenshalbjahr reichen Muttermilch oder Säuglingsanfangsmilch allein nicht mehr aus, um den Nährstoffbedarf des Babys zu decken. Laut den österreichischen Beikostempfehlungen sollten daher rund um das sechste Lebensmonat weitere Lebensmittel auf den Speiseplan kommen. Folgenahrung und Beikost können eine optimale Nährstoffversorgung unterstützen. Denn diese Lebensmittel sind speziell auf die Bedürfnisse von Kindern im Säuglings- bis ins Kleinkindalter abgestimmt. Auch die Konsistenz der Nahrung sollte sich allmählich mitentwickeln – von flüssig über breiig bis hin zu festen Lebensmitteln.
Bereits ab der Geburt kann Säuglingsanfangsnahrung für die Ernährung gesunder Babys verwendet werden. Sie ist der Muttermilch in Bezug auf den Eiweiß-, Kohlenhydrat-, Fett- und Mineralstoff- sowie Vitamingehalt nachempfunden. Ihre Zusammensetzung ist gesetzlich streng geregelt: Säuglingsanfangsnahrungen müssen alle Nährstoffe in genau den Mengen enthalten, die in der sogenannten „EU-Säuglingsverordnung“ (EU-Verordnung Nr. 2016/127) vorgeschrieben sind. Die konkreten Nährstoffgehalte sind in einer erweiterten Nährwerttabelle auf der Verpackung der Produkte ersichtlich.
Vor dem Regal führt die große Auswahl an Produkten mitunter zu Verwirrung. Hier hilft ein genauerer Blick auf die Verpackung. Säuglingsanfangsnahrung erkennen Sie durch die verpflichtende Angabe „Säuglingsanfangsnahrung“ oder „Säuglingsmilchnahrung“ auf dem Etikett. Der Unterschied ist, dass „Säuglingsmilchnahrung“ ausschließlich aus Kuhmilch- oder Ziegenmilchproteinen hergestellt ist.
Weitere Hinweise helfen bei der Orientierung: Säuglingsanfangsnahrungen tragen zusätzlich oft den Hinweis „Pre“ oder die Ziffer 1 auf dem Etikett. Diese Angaben sind gesetzlich nicht geregelt, sondern freiwillige Hinweise der Hersteller für Konsumentinnen und Konsumenten.
Ab einem Alter von sechs Monaten und der Einführung von Beikost können Sie den Speiseplan für Ihr Baby mit Folgenahrung als flüssiger Anteil einer gemischten Kost ergänzen. Folgenahrung enthält alle wichtigen Nährstoffe, wie Vitamine und Mineralstoffe, die der Säugling neben Beikost in diesem Alter benötigt.
Folgenahrung hat vor allem einen höheren Eisengehalt als Anfangsnahrung. Der Grund: Im Bauch der Mutter hat das Baby einen Eisenspeicher angelegt, der vier bis sechs Monate nach der Geburt langsam aufgebraucht ist. Dann ist es wichtig, Eisen durch die Ernährung zuzuführen. Darüber hinaus darf Folgenahrung auch Stärke und andere Kohlenhydrate als Anfangsnahrung enthalten.
Auch hier hilft der Blick auf die Verpackung: Folgenahrung erkennen Sie an den verpflichtenden Angaben „Folgenahrung“ oder „Folgemilch“ auf dem Etikett. „Folgemilch“ darf dabei ausschließlich aus Kuhmilch- oder Ziegenmilchproteinen hergestellt sein. Folgenahrung muss außerdem den Hinweis tragen, dass sie nur für Säuglinge ab einem Alter von mindestens sechs Monaten und nicht als Muttermilchersatz während der ersten sechs Lebensmonate verwendet werden soll. Zusätzlich tragen Folgenahrung und Folgemilch oft die Ziffern „2“ (nach dem sechsten Monat) oder „3“ (ab dem zehnten Monat).
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Wann ist mein Baby bereit für Beikost? Woran erkenne ich, ob es Hunger hat? Das beantwortet dieser Film des Kanals „Richtig essen von Anfang an!“. Video: YouTube
Rund ein halbes Jahr nach der Geburt beginnt ein neues Kapitel: Ihr Baby interessiert sich für Ihr Essen? Es kann seinen Kopf oben und den Oberkörper gerade halten? Dann können Sie die Ernährung Schritt für Schritt anpassen – von flüssiger Milchnahrung hin zu festeren Lebensmitteln. Beikost ist zusätzliche Nahrung für Säuglinge, meist in halbfester-, mus- oder breiartiger Form. Speziell formulierte Beikostprodukte können helfen, dass Säuglinge und Kleinkinder in dieser Lebensphase alle erforderlichen Nährstoffe erhalten.
Gemäß den österreichischen Beikostempfehlungen können Säuglinge etwa ab dem sechsten Monat allmählich an festere Nahrung herangeführt werden. Jedes Baby hat sein individuelles Tempo, wann es dafür bereit ist. Am besten beginnen Sie mit ein bis zwei Löffeln und steigern schrittweise die Menge.
Auch für die Zusammensetzung von Beikostprodukten gibt es gesetzliche Anforderungen. Sie müssen etwa bestimmte Anteile an Getreide, Protein, Kohlenhydraten, Mineralstoffen und Vitaminen enthalten.
Die österreichische Beikostverordnung unterscheidet „Getreidebeikost“ und „andere Beikost“. Bei Getreidebeikost handelt es sich um trockene Produkte aus einer oder mehreren Getreidearten. Sie werden entweder als solche oder mit Milch oder anderen Flüssigkeiten zubereitet verzehrt. Beispiele sind Getreidebrei, Zwieback, Kekse oder Teigwaren. Unter andere Beikost fallen beispielsweise Obst-, Gemüse- und Fleischzubereitungen – meist in pürierter oder stückiger Form.
Gläser mit Babybrei, Fläschchen mit Milchnahrung und Obst auf einem Tisch: Das Angebot an Babynahrung ist breit gefächert. Foto: 279photo / iStock
Während das Baby ausschließlich gestillt wird, braucht es keine zusätzlichen Getränke. Mit Beginn der Beikost kann Flüssigkeit angeboten werden. Denn die Nahrung wird immer fester und der Flüssigkeitsbedarf des Kindes steigt. Ab dem zehnten Lebensmonat brauchen Kinder regelmäßig Flüssigkeit in Form von Getränken. Am besten eignet sich dafür Trinkwasser. Im Hinblick auf den Mineralstoffgehalt und in Gegenden, wo das Trinkwasser nicht optimal ist, kann natriumarmes Baby-Mineralwasser verwendet werden. Es ist mit dem Hinweis „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" gekennzeichnet (siehe: Was steht auf dem Mineralwasser-Etikett?).
Auch speziell entwickelte Getränke wie Babytee oder stark verdünnte Babysäfte können ergänzend zu Wasser angeboten werden. Im Unterschied zu herkömmlichen Säften und Tees sind diese streng schadstoffkontrolliert. Babysäfte enthalten zudem weniger Säure. Abwechslung beim Getränkeangebot kann auch bei erhöhtem Flüssigkeitsbedarf dabei helfen, dass das Baby ausreichend trinkt – etwa bei hohen Temperaturen oder Krankheit. Alkoholische oder koffeinhaltige Getränke wie Kaffee, Eistee oder Energy Drinks sind für Säuglinge und Kinder nicht geeignet.
Sowohl für Flüssignahrung als auch für Beikost gelten besonders strenge gesetzliche Regeln. Was Säuglingsnahrung enthalten darf, ist genau festgelegt – ebenso der Höchst- oder Mindestgehalt bestimmter Stoffe. Neben den Eigenkontrollen der Hersteller prüft in Österreich die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) die Babynahrung regelmäßig auf Inhalts- und Schadstoffe. Bei Babynahrung sind für diese Stoffe strengere Grenzwerte vorgeschrieben als für andere Lebensmittel.
Zusätzlich zu den verpflichtenden Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung müssen Produkte zur Säuglingsernährung auf der Verpackung weitere Informationen aufweisen. Bei Säuglingsanfangs- und Folgenahrung sind dies etwa eine Anleitung zur richtigen Zubereitung, Lagerung und Entsorgung oder ein Hinweis auf die Vorzüge des Stillens. Zudem gibt es besondere Anforderungen an die Nährwertdeklaration. Die europaweiten Kennzeichnungsvorgaben finden Sie hier: EU-Verordnung Nr. 609/2013.
Bei Beikost ist zusätzlich eine Altersangabe auf jedem Produkt vorgeschrieben. Je älter das Kind ist, desto mehr ändert sich die Konsistenz des Breis – von püriert über feinstückiger püriert bis hin zu größeren Stückchen. Details zur Kennzeichnung finden Sie hier: österreichische Beikostverordnung.