Einwegbecher aus Karton und Deckel für Kaffeebecher mit der Aufschrift „Recyclable“ und „Eco Friendly“. Daneben Einwegbesteck.

Foto: witsarut sakorn / iStock

Verantwortung

Von „umweltfreundlich“ bis „klimaneutral“: Das ändert sich bei Green Claims

„Klimaneutral“, „ökologisch“ oder „umweltfreundlich“? Eine neue EU-Richtlinie verschärft das Werben mit Umweltangaben, sogenannten Green Claims. Was sich mit 27. September 2026 geändert hat und was Verbraucherinnen und Verbraucher erwartet.

Nachhaltigkeit gewinnt zunehmend an Bedeutung – auch beim Einkauf. Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel können dabei als Orientierungshilfe dienen und Verbraucherinnen und Verbrauchern die Bewertung von Produkten erleichtern.  

Die EU hat nun mit der „Empowering Consumers for the Green Transition“- Richtlinie (kurz: „EmpCo-Richtlinie“) neue Regeln veröffentlicht. Diese legt erstmals spezifische Vorgaben für Umweltaussagen, sogenannte Green Claims, und Nachhaltigkeitssiegel fest. Sie regelt deren Verwendung und stärkt den Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken. 

Was sind Green Claims?

Green Claims oder Umweltaussagen sind freiwillige Werbeaussagen von Unternehmen mit einem Kontext zur Umwelt, beispielsweise „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „nachhaltig“, „klimaneutral“, „CO₂-neutral“ oder „zu 100 % recycelt“. Angaben wie diese können Texte, Bilder, grafische Elemente oder Symbole betreffen. Sie besagen, dass ein Produkt oder ein Unternehmen die Umwelt positiv beeinflusst, gar nicht oder weniger belastet als andere oder dass die Umweltauswirkung im Zeitverlauf verbessert wurde (siehe EU-EmpCo-Richtlinie). Solche Umweltaussagen müssen künftig belegt werden können beziehungsweise einer Prüfung durch unabhängige Stellen standhalten.

Was ist Greenwashing?

Als Greenwashing („Grünfärberei“) werden im medialen Diskurs Umweltaussagen beschrieben, die einer inhaltlichen Überprüfung nicht standhalten. Somit dürfen Umweltangaben, deren Aussage nicht belegt werden kann, nicht verwendet werden.

Ab wann gelten die neuen Vorgaben für Green Claims?

Die EU-EmpCo-Richtlinie ist im März 2024 in Kraft getreten. Seit 27. September 2026 müssen Unternehmen in der EU die Vorschriften einhalten. In Österreich werden die Vorgaben maßgeblich durch eine Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. National ist eine 3-jährige Übergangsfrist für bereits produzierte Ware oder bestehende Verpackungen vorgesehen.

Wie wurden Green Claims bisher in Österreich geregelt?

In Österreich galt für die Verwendung von Umweltangaben schon vor dem Geltendwerden der neuen EU-Regelungen ein strenger Maßstab, besonders in der Rechtsprechung. Zusätzlich hat sich die österreichische Werbewirtschaft in ihrem Ethik-Kodex zu konkreten Verhaltensregeln zu Umweltaussagen verpflichtet – etwa zu Belegbarkeit, Transparenz und der Vermeidung von Irreführung.

Was hat sich bei Green Claims durch die neuen Vorgaben geändert?

Unternehmen in der EU müssen ihre Umweltaussagen klar, transparent und nachvollziehbar kommunizieren und belegen. Die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie gelten auch für Angaben und Siegel mit sozialem Bezug, zum Beispiel zu fairen Arbeitsbedingungen, Menschenrechten, Gleichbehandlung oder auch Tierschutz. Jede Aussage ist durch konkrete, überprüfbare Daten zu untermauern. Green Claims müssen den Lebenszyklus eines Produkts berücksichtigen und alle relevanten Umweltaspekte einbeziehen. Zudem ist klar anzugeben, ob sich eine Aussage auf das gesamte Produkt oder auf Teile davon bezieht. 

Was hat sich bei Nachhaltigkeitssiegeln geändert?

Nachhaltigkeitssiegel (auch „Green Labels“) zählen ebenfalls zu Green Claims. Dabei handelt es sich um freiwillige – öffentliche oder private – Vertrauenszeichen. Sie heben ökologische oder soziale Merkmale von Produkten, Verfahren oder Geschäftstätigkeiten hervor. Künftig dürfen solche Siegel nur noch verwendet werden, wenn sie entweder von staatlichen Stellen eingeführt wurden oder auf einem vorgegebenen Zertifizierungssystem beruhen. 

Private Siegel müssen für alle Unternehmen unter gleichen Bedingungen und diskriminierungsfrei zugänglich sein. Ihre Kriterien müssen gemeinsam mit Sachverständigen und Interessenträgern entwickelt werden und öffentlich einsehbar sein. Die Einhaltung ist regelmäßig durch akkreditierte Dritte (beispielsweise Nachhaltigkeitsberater) zu prüfen. Darüber hinaus muss ein Verfahren für den Umgang mit Verstößen gegen Kriterien und mögliche Sanktionen festgelegt werden.

EmpCo-Richtlinie und Green Claims: Was sind die wichtigsten Ziele?

  • Umweltaussagen EU-weit transparent und zuverlässig machen
  • Klare Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel etablieren und sicherstellen, dass sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt werden
  • Nachhaltiges Konsumverhalten unterstützen und Verbraucherinnen und Verbraucher vor Greenwashing schützen
  • Unternehmen stärken, die nachhaltige Produkte anbieten

Mit der europäischen EmpCo-Richtlinie setzt die EU verschärfte Rahmenbedingungen für die Nachhaltigkeitskommunikation: Umweltaussagen müssen verständlich, transparent und belegbar sein. Damit sollen Unternehmen für ihre Kommunikation und Verbraucherinnen und Verbraucher für ihre Kaufentscheidungen eine verlässliche Orientierung und mehr Transparenz erhalten.

Portraitfoto von Cecilia Prikoszovits, Referentin für Lebensmittelrecht im Fachverband der Lebensmittelindustrie

Cecilia Prikoszovits, Referentin für Lebensmittelrecht im Fachverband der Lebensmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich

Wo sind Green Claims zu finden?

Eine der neuen Vorgaben ist, dass Green Claims auf demselben Kommunikationsmedium (zum Beispiel direkt auf der Verpackung, in derselben Werbeanzeige oder auf derselben Webseite) und in unmittelbarem Zusammenhang klar und hervorgehoben spezifiziert werden müssen. Ein bloßer Verweis auf einen QR-Code oder Link ist nicht ausreichend.

Woran werden Verbraucherinnen und Verbraucher Änderungen bemerken?

Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeuten die neuen Regeln nachprüfbare Aussagen und Siegel. 

Beispiele:

  • Keine pauschalen Umwelt-Claims: Begriffe wie „umweltschonend“, „grün“, „klimafreundlich“, „umweltverträglich“ oder „biologisch abbaubar“ müssen durch anerkannte Nachweise belegt werden können.
  • Keine Claims für CO2-Kompensation: Aussagen wie „klimaneutral“ oder „mit verbessertem CO2-Fußabdruck“ dürfen nicht ausschließlich auf CO2-Kompensation (etwa durch Zertifikate) beruhen. Erforderlich sind tatsächliche Emissionsreduktionen. 
  • Klare Angaben zum Geltungsbereich: Claims müssen eindeutig erkennen lassen, worauf sie sich beziehen – etwa auf das Produkt, die Verpackung oder einen bestimmten Produktionsschritt beziehungsweise Teilbereich.
  • Belegte zukünftige Umweltleistungen: Ankündigungen wie „bis 2027 klimaneutral" müssen durch konkrete, überprüfbare und öffentlich zugängliche Umsetzungspläne belegt werden.

Die EU-EmpCo-Richtlinie erlaubt künftig nur noch staatliche Zeichen oder private Siegel, die gemeinsam mit Sachverständigen entwickelt wurden, allen Unternehmen gleichermaßen offenstehen und regelmäßig von unabhängigen Dritten geprüft werden.

Portraitfoto von Cecilia Prikoszovits, Referentin für Lebensmittelrecht im Fachverband der Lebensmittelindustrie

Cecilia Prikoszovits, Referentin für Lebensmittelrecht im Fachverband der Lebensmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich

Welche Unternehmen betrifft die EmpCo-Richtlinie?

Die Vorgaben gelten für alle Unternehmen in Österreich und der EU, die mit Verbraucherinnen und Verbrauchern kommunizieren. Auch kleine Betriebe müssen die neuen Anforderungen zu Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegeln einhalten.

Auf einen Blick: Die neuen Vorgaben für Green Claims

  • Die EU-EmpCo-Richtlinie legt spezifische Vorgaben für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel fest. 
  • Umweltaussagen sollen dadurch EU-weit verständlich, transparent und zuverlässig sein und Verbraucherinnen und Verbrauchern überprüfbare Informationen bieten.
  • Sie richtet sich an Unternehmen, die in der Europäischen Union mit Verbraucherinnen und Verbrauchern kommunizieren.
  • Die EmpCo-Richtlinie ist seit März 2024 in Kraft. Seit 27. September 2026 müssen Unternehmen die Vorschriften verbindlich einhalten.
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 22. Dezember 2022. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 28. September 2026)

    EmpCo-Richtlinie: Richtlinie (EU) 2024/825 hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen vom 28. Februar 2024. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 28. September 2026)

    Green claims. Information der Europäischen Kommission. Auf environment.ec.europa.eu (abgerufen am 28. September 2026)

    Green Claims – die Dos and Don’t’s. Information auf dem Unternehmensservice Portal des Bundeskanzleramts. Auf usp.gv.at (abgerufen am 28. September 2026)

    Questions and answers. Fragen und Antworten der Europäischen Kommission zur EmpCo-Richtlinie vom Juni 2026. Auf commission.europa.eu (abgerufen am 28. September 2026)

    Stärkung der Verbraucher für nachhaltigere Entscheidungen. Information des Rats der Europäischen Union. Auf consilium.europa.eu (abgerufen am 28. September 2026)

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