Symbolbild (Draufsicht): Weißes Keramiksparschwein auf einem gelben Teller, mit Messer und Gabel, auf einem grünen Tisch

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Industrie

Mehrwertsteuer auf Lebensmittel und Getränke: Einfach erklärt

Welche Mehrwertsteuer fällt auf Milch, Kaffee, Tee, Obst und Gemüse, Fleisch oder Fisch an? Und was ändert sich ab 1. Juli 2026? Erfahren Sie, welche Steuersätze in Österreich für Lebensmittel, Getränke und Futtermittel gelten.

Vom Brot über die Milch bis zur Tiefkühlpizza, vom Menü im Restaurant bis zur Getränkelieferung: Einen Teil des bezahlten Preises macht immer die Mehrwertsteuer aus. Ab 1. Juli 2026 plant die Bundesregierung, die Mehrwertsteuer in Österreich auf ausgewählte Lebensmittel des täglichen Bedarfs (Grundnahrungsmittel) auf 4,9 % zu senken. Wie sind Lebensmittel und Getränke, aber auch Futtermittel derzeit besteuert? Und was wird sich künftig ändern? Wir klären die wichtigsten Fragen. 

Basiswissen: Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer (auch MwSt oder Umsatzsteuer) ist eine Verbrauchsteuer. Sie wird vom Staat auf den Wertzuwachs erhoben, den Unternehmen durch den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen erzielen. Konsumentinnen und Konsumenten zahlen die Steuer indirekt über den Preis. Die Unternehmen führen die eingenommene Steuer anschließend an das Finanzamt ab.

Welche Mehrwertsteuersätze gibt es für Lebensmittel, Getränke und Futtermittel?

In Österreich gelten zwei Steuersätze für Lebensmittel und Getränke im Supermarkt:

  • 10 % (ermäßigter Steuersatz): auf die meisten Lebensmittel, insbesondere Grundnahrungsmittel wie Milch und Milcherzeugnisse, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Kartoffeln, Obst und Gemüse in frischer und verarbeiteter Form, Fisch, Eier, pflanzliche und tierische Öle und Fette, Backmittel, Teigwaren, Brot und Gebäck, Schokoladenwaren und vieles mehr
  • 20 % (Normalsteuersatz): auf Kaffee und Tee, Fruchtsäfte, Mineralwasser, Wellnessdrinks, pflanzliche Drinks, Limonaden, Eistees, Energy-Drinks sowie alle alkoholischen Getränke 

Für ausgewählte agrarische Produkte (zum Beispiel bestimmte lebende Tiere, Pflanzen, Samen oder Früchte zur Aussaat) und für Futtermittel für Nutz- und Haustiere fällt ein ermäßigter Steuersatz von 13 % an.

Was ändert sich ab Juli 2026 bei der Mehrwertsteuer?

Im Jahr 2025 ist die Inflation in Österreich gestiegen, damit hat sich auch der Preisdruck bei Lebensmitteln erhöht. Zur Entlastung der Bevölkerung hat die Bundesregierung daher folgende Änderung beschlossen: Mit 1. Juli 2026 soll die Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel in Österreich – darunter Brot, Milch, Butter, Eier sowie viele heimische Obst- und Gemüsesorten – dauerhaft von 10 % auf 4,9 % gesenkt werden.

Warum wird die Mehrwertsteuer ausgerechnet auf 4,9 % gesenkt?

Die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel in Österreich auf 4,9 % statt 5 % hat europarechtliche Gründe. Die EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie erlaubt nur einen oder maximal zwei ermäßigte Steuersätze pro Mitgliedstaat, die Österreich mit 10 % und 13 % bereits ausschöpft. Ein zusätzlicher Satz ist nur möglich, wenn er unter dem in der Richtlinie vorgesehenen Fünf-Prozent-Schwellenwert liegt. Um EU-rechtskonform vorzugehen, wurde daher ein Satz von 4,9 % gewählt.

Für diese Lebensmittel sinkt die Mehrwertsteuer von 10 % auf 4,9 %

Für folgende Grundnahrungsmittel verringert sich laut Bundesregierung der Steuersatz ab 1. Juli 2026 von 10 % auf 4,9 %. Der Großteil davon wird in Österreich hergestellt und verarbeitet:

Milch, Milcherzeugnisse und Eier

  • Milch (inklusive laktosefreie tierische Milch)
  • Butter
  • Joghurt
  • Frische Hühnereier

Gemüse (frisch und gekühlt)

  • Kartoffeln
  • Tomaten
  • Speisezwiebel, Knoblauch, Lauch und anderes Lauchgemüse
  • Kohl, Blumenkohl, Karfiol, Kohlrabi und andere Kohlarten
  • Salate
  • Karotten, Rüben und Knollensellerie
  • Gurken
  • Bohnen, Erbsen und andere Hülsenfrüchte
  • Anderes Gemüse (zum Beispiel Kürbis, Auberginen/Melanzani, Paprika oder Spargel)
  • Gefrorenes Gemüse (zum Beispiel Erbsen oder Spinat)

Obst 

  • Frische Äpfel, Birnen und Quitten
  • Frisches Steinobst (zum Beispiel Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen/Zwetschken)

Getreide, Müllereierzeugnisse und Backwaren

  • Reis
  • Weizenmehl und Weizengrieß
  • Nudeln (ohne Füllung)
  • Brot und Gebäck (zum Beispiel Semmel, Mohnflesserl, Salzstangerl), inklusive glutenfreies Brot

Speisesalz
 

Grundnahrungsmittel wie Brot, Mehl, Milch und Butter auf einem Holztisch.

In Österreich unterliegen Grundnahrungsmittel wie Eier Brot, Mehl oder Milch schon heute dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 10 %. Dieser wird ab 1. Juli 2026 weiter gesenkt. Foto: PixelVista / Adobe Stock

Beispiele: Für welche Lebensmittel gelten aktuell 10 % Mehrwertsteuer?

  • Fleisch, Fisch sowie Zubereitungen daraus (zum Beispiel Wurstwaren, Fischkonserven)
  • Milch und Milcherzeugnisse (zum Beispiel Joghurt, Käse, Butter)
  • Eier und Eiprodukte
  • Bienenhonig
  • Gemüse (frisch, gekühlt oder tiefgekühlt), trockene, ausgelöste Hülsenfrüchte (auch geschält oder zerkleinert – zum Beispiel Linsen, Bohnen) und Erzeugnisse daraus
  • Früchte (frisch, gekühlt, tiefgekühlt oder getrocknet), Nüsse und Erzeugnisse daraus (zum Beispiel Marmeladen, Fruchtzubereitungen)
  • Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse
  • Gewürze
  • Reis, Mehle und Grieß
  • Die meisten pflanzlichen und tierischen Öle und Speisefette
  • Zucker und Zuckerwaren (Ausnahme: chemisch reine Fructose und Maltose)
  • Teigwaren (Nudeln)
  • Brot, Gebäck und Backwaren
  • Leitungswasser (kein Mineralwasser)
  • Speiseessig
  • Süßungsmittel

    Gesamte MwSt-Liste siehe: Umsatzsteuergesetz 1994

Beispiele: Für welche Lebensmittel gelten aktuell 20 % Mehrwertsteuer?

  • Kakao, Kaffee und Tee
  • Fructose und Maltose (chemisch rein)
  • Fruchtsäfte und Gemüsesäfte
  • Bestimmte Sirupe in Großgebinden
  • Mineralwasser, Wellnessdrinks
  • Limonaden, Eistees, Energy-Drinks
  • Pflanzliche Drinks
  • Bier, Wein, Sekt
  • Weitere alkoholische Getränke (Spirituosen, Mischgetränke mit Alkohol usw.)
Gläser mit verschiedenen Softdrinks und Wasser sowie Eiswürfeln und Früchten auf einem Tisch in Draufsicht

Für die meisten Getränke – unter anderem Mineralwasser und Softdrinks – fallen in Österreich 20 % Mehrwertsteuer an. Foto: TheWaterMeloonProjec / Adobe Stock

Welche Mehrwertsteuer fällt beim Restaurantbesuch an?

Werden Lebensmittel in einem Restaurant konsumiert, kommt folgende Besteuerung zum Tragen: 

  • 10 % Mehrwertsteuer auf Speisen
  • 20 % Mehrwertsteuer auf Getränke (Ausnahmen mit 10 %: Leitungswasser und Milch) 

Welche Mehrwertsteuer ist zu zahlen, wenn man Essen oder Getränke im Lokal abholt oder liefern lässt (Take Away)?

Werden Speisen in einem Lokal abgeholt oder von diesem geliefert, gilt der ermäßigte 10-%-Steuersatz. Abgeholte oder gelieferte Getränke werden – ebenso wie im Restaurant – mit 20 % versteuert (Ausnahmen mit 10 % Mehrwertsteuer sind auch hier zum Beispiel Leitungswasser und Milch).

Wieso liegt die Mehrwertsteuer auf Kaffee und Tee bei 20 %?

Der österreichische Gesetzgeber behandelt Kaffee und Tee wie die meisten anderen Getränke, die ebenfalls mit 20 % besteuert werden. Steuerrechtlich ist Kaffee ebenso wie Tee oder Kakao ein Genussmittel, das nicht unter die Grundversorgung fällt.

Warum gibt es überhaupt unterschiedliche Mehrwertsteuersätze für Lebensmittel?

Hinter den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen auf Lebensmittel stecken vor allem sozialpolitische Ziele: Um die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern und einkommensschwächere Haushalte zu entlasten, werden Grundnahrungsmittel wie Milch, Fleisch, Obst, Gemüse oder Brot vom Staat mit einem niedrigeren Steuersatz belegt. Dieser beläuft sich in Österreich auf 10 %. Ab 1. Juli 2026 sinkt der Mehrwertsteuersatz auf ausgewählte Grundnahrungsmittel auf 4,9 %. Für Genussmittel wie Kaffee oder Tee und die meisten Getränke fällt hingegen weiterhin der Normalsteuersatz in Höhe von 20 % an.

Wie unterscheidet sich die Mehrwertsteuer in Österreich von anderen EU-Ländern?

Die Grafik zeigt eine Übersicht der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze auf Lebensmittel in Europa (Steuersatz, der 2026 für die größte Zahl an Lebensmitteln gilt). Quelle: Selektiv Wirtschaftspolitiknews (nach Tax Foundation Europe)

Die Grafik zeigt eine Übersicht der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze auf Lebensmittel in Europa (Steuersatz, der 2026 für die größte Zahl an Lebensmitteln gilt). Quelle: Selektiv Wirtschaftspolitiknews (nach Tax Foundation Europe)

Im europäischen Vergleich liegt Österreich laut Zahlen der Tax Foundation Europe mit der ermäßigten Mehrwertsteuer von aktuell 10 % auf viele alltägliche Lebensmittel im mittleren Bereich. Mit ebenfalls 10 % gilt das auch für Italien und Spanien. In 13 EU-Ländern ist der Mehrwertsteuersatz derzeit höher, in 11 EU-Ländern geringer als in Österreich. In Malta und Irland beträgt die Mehrwertsteuer 0 %, in Ungarn (27 %), Dänemark (25 %) und Estland (24 %) liegt die Mehrwertsteuer weit über 20 %.

Fazit: Mehrwertsteuer bei Lebensmitteln, Getränken und Futtermitteln

  • Mehrwertsteuer (MwSt) = Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen – so auch auf Lebensmittel.
  • Normalsteuersatz: 20 % (auf Getränke, unter anderem auch Kakao, Kaffee, Tee).
  • Ermäßigte Steuersätze: 13 % (zum Beispiel auf Futtermittel), 10 % (auf Lebensmittel, insbesondere Grundnahrungsmittel)
  • Neu ab 1. Juli 2026: 4,9 % auf ausgewählte Grundnahrungsmittel – zum Beispiel Brot, Milch, Butter, Eier sowie viele in Österreich heimische Obst- und Gemüsesorten
  • Ziel verschiedener Steuersätze: Grundversorgung für die Bevölkerung erschwinglich halten

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