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Um Lebensmittel mit einem guten Gefühl zu genießen, muss man sich auf ihre Qualität und Sicherheit verlassen können. Die Grundlage dafür bildet das europäische und österreichische Lebensmittelrecht. Seine umfangreichen Vorgaben verfolgen zwei Ziele: Sie schützen die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und bewahren sie vor Täuschung. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
„Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe – einschließlich Wasser –, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.“
Was fällt nicht unter Lebensmittel?
Folgende Stoffe und Erzeugnisse zählen nicht als Lebensmittel – für sie gelten spezielle Rechtsnormen:
(Quelle: EU-Verordnung (EG) Nr. 178/2002)
In Österreich entstand erstmals zur Zeit der Monarchie ein umfassendes Lebensmittelrecht. Davor gab es Einzelvorschriften. Es wurde laufend vertieft, 1950 und 1975 neu aufgesetzt und mit dem Beitritt zur Europäischen Union 1995 weiterentwickelt. Damals wurde eine Vielzahl an europäischen Vorgaben übernommen und zu einem umfassenden Regelwerk ausgebaut. Weit über 100 Gesetze und Verordnungen regeln alleine die Herstellung und Kennzeichnung. Sie legen beispielsweise fest, wie etwas produziert wird, welche Zutaten eingesetzt werden dürfen und wie die Deklaration von Produkten gestaltet sein muss. Lebensmittel zählen mittlerweile zu den am höchsten regulierten Konsumgütern in der EU überhaupt.
Innerhalb der EU ist das Inverkehrbringen von Lebensmitteln und Futtermitteln weitgehend einheitlich geregelt. Praktisch jede Vorschrift ist auf europäischer Ebene festgelegt und gilt in allen Mitgliedsstaaten. Die wichtigsten Grundlagen finden sich in der EG-Basisverordnung Nr. 178/2002 (General Food Law). Zur Umsetzung und Ergänzung der gemeinschaftlichen Vorschriften wurde 2006 in Österreich das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) erlassen. Das LMSVG knüpft dabei an seine Vorgängerregelungen an, die bis in die 1970er-Jahre zurückreichen. Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung gibt die einheitliche Kennzeichnung von Produkten vor. Sie hat die ebenfalls seit den 1970ern geltenden Deklarationsvorschriften weiterentwickelt und gilt seit Dezember 2014 in allen EU-Ländern.
Eine weitere wichtige Säule der heimischen Lebensmittelpolitik ist das Österreichische Lebensmittelbuch (auch Lebensmittelcodex oder Codex Alimentarius Austriacus). Der Codex gilt als international wegweisendes Erfolgsbeispiel für Qualitätssicherung. Seit über 125 Jahren legt das Lebensmittelbuch die sogenannte „Verkehrsauffassung“ über eine Reihe von Produktkategorien fest: von A wie Aromen bis Z wie Zucker. Damit bildet es eine Richtschnur für die sogenannten „Verkehrskreise“ – also etwa die Lebensmittelwirtschaft, die Behörden, die amtliche Kontrolle sowie Verbraucherschützer.
Das Lebensmittelbuch umfasst eine Zusammenstellung von Leitsätzen, Untersuchungsmethoden und Begriffsbestimmungen, die einwandfreie Lebensmittel charakterisieren. Eine eigene Codexkommission, eingerichtet beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, entwickelt den Inhalt laufend weiter. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern der zuständigen Bundesministerien, der Länder, der Sozialpartner, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, der Lebensmittelkontrolle sowie Experten aus den Wissenschaften.
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