Verschiedene Lebensmittel auf einem Förderband im Supermarkt: Lebensmittel sind in der EU und in Österreich rechtlich klar definiert.

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Lebensmittel

So sind Lebens­mittel rechtlich definiert

Lebensmittel sind für den Menschen lebens­not­wendig. Sie liefern Energie und Nähr­stoffe, bieten Genuss und eröf­fnen Geschmacks­erlebnisse. Doch was zählt eigentlich als Lebens­mittel?

Brot und Gebäck, Obst und Gemüse, Fleisch, Fisch, Eier oder Milch: All das sind Beispiele aus der großen Palette an Lebensmitteln. Wir nehmen jeden Tag Lebensmittel zu uns, um unseren Körper zu ernähren. Sie werden getrunken, gekaut oder gegessen. Die Aufnahme von Lebensmitteln macht uns aber nicht nur satt, sondern ist auch mit Genuss verbunden.

Wie sind Lebensmittel rechtlich definiert?

Die rechtliche Definition von Lebensmitteln ist EU-weit einheitlich geregelt. Sie findet sich in der Lebensmittelbasisverordnung (EG) Nr. 178/2002. Lebensmittel sind demnach alle Stoffe oder Erzeugnisse, „die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden“. Aus rechtlicher Sicht gehören neben den Nahrungsmitteln im engeren Sinn auch Genussmittel zu Lebensmitteln, mit Ausnahme von Tabakerzeugnissen.

EU-rechtliche Definition von Lebensmitteln

„Im Sinne dieser Verordnung sind ‚Lebensmittel‘ alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.“

Quelle: Verordnung (EG) Nr. 178/2002, Artikel 2, Satz 1 (Lebensmittelbasisverordnung)

Das österreichische Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) verweist ebenfalls auf diese Definition (siehe § 3). In der Vorgängerversion, dem österreichischen Lebensmittelgesetz 1975 (LMG 1975), war die Definition noch enger gefasst. Sie stellte den Zweck der Aufnahme des Lebensmittels in den Vordergrund: Dieses war „überwiegend zu Ernährungs- oder Genusszwecken“ gedacht. In der Rechtsprechung und der Praxis galt der Grundsatz, dass unter einem Lebensmittel „Speis und Trank“ im weitesten Sinne dieser Wörter verstanden wird.

Nach der neuen Definition gemäß Lebensmittelbasisverordnung ist das Hauptkriterium die Bestimmung – also ob der Stoff dazu bestimmt ist, von Menschen aufgenommen zu werden. Darin liegt auch die Abgrenzung zu Futtermitteln, die dazu bestimmt sind von Tieren aufgenommen zu werden. So kann beispielsweise Getreide je nach Bestimmung Lebens- oder Futtermittel sein. Die Bestimmung erfolgt durch den Lebensmittelunternehmer.

Mit dieser weit gefassten Definition möchte der EU-Gesetzgeber sicherstellen, dass möglichst lückenlos alle von Menschen aufgenommenen Stoffe den hohen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit gerecht werden und somit für Verbraucherinnen und Verbraucher tauglich sind.

Lebensmittel in Pyramidenform angeordnet (Symbolbild): Die österreichische Ernährungspyramide zeigt die Art und Menge von Lebensmitteln und Getränken, die der Körper aufnehmen sollte.

Lebensmittel in Pyramidenform angeordnet (Symbolbild): Die österreichische Ernährungspyramide zeigt die Art und Menge von Lebensmitteln und Getränken, die der Körper aufnehmen sollte. Foto: HannesEichinger / Shutterstock

Begriffe: Was unterscheidet Lebensmittel, Nahrungsmittel und Genussmittel?

Der einzige rechtlich definierte Begriff ist: Lebensmittel. Für Nahrungsmittel, Grundnahrungsmittel und Genussmittel gibt es hingegen keine rechtlich verbindlichen Definitionen. Aus dem „alten“ österreichischen Lebensmittelgesetz 1975 könnte man ableiten, dass Lebensmittel der Überbegriff beziehungsweise die Überkategorie für Nahrungs- und Genussmittel ist. Im Alltag werden die Begriffe Lebensmittel und Nahrungsmittel aber zumeist gleichbedeutend verwendet. Auch die Abgrenzung der Grundnahrungsmittel von den Genussmitteln und die Zuteilung konkreter Lebensmittel zu diesen Gruppen ist nicht eindeutig.
 

Grundnahrungsmittel kurz erklärt

Was als Grundnahrungsmittel zählt, wird von der jeweiligen Ernährungskultur sowie den Anbaubedingungen bestimmt. Die UN-Welternährungsorganisation (Food and Agriculture Organization – FAO) definiert Grundnahrungsmittel (englisch „staple foods“) wie folgt: „Ein Grundnahrungsmittel ist ein Lebensmittel, das regelmäßig und in solchen Mengen konsumiert wird, dass es den wesentlichen Teil der Ernährung bildet und den Hauptanteil an der Versorgung mit Energie und Nährstoffen hat“ (siehe Definition FAO).

In unseren Breiten sind pflanzliche Grundnahrungsmittel üblicherweise Kartoffeln, Brot- und Backwaren, Hülsenfrüchte, Teigwaren, Reis sowie heimisches Obst und Gemüse. In der österreichischen Ernährungspyramide sind diese Lebensmittel in den unteren Reihen zu finden. Sie sollten daher täglich gegessen werden. In anderen Ernährungskulturen können hingegen Hirse, Mais, Süßkartoffeln oder Tropengewächse wie Maniok-Knollen, Yams-Wurzeln und dergleichen zu den pflanzlichen Grundnahrungsmitteln zählen.

Auch tierische Erzeugnisse wie Milchprodukte, Eier, Fleisch und Fisch zählen laut FAO in Europa in unterschiedlichem Ausmaß zu den Grundnahrungsmitteln. Gemäß der österreichischen Ernährungspyramide sollten Milchprodukte täglich verzehrt werden. Von Eiern, Fleisch und Fisch, die sich bereits in der oberen Hälfte der Pyramide finden, sollten hingegen maximal drei Portionen pro Woche konsumiert werden.
 

Genussmittel kurz erklärt

Auch der Begriff Genussmittel ist von der Ernährungskultur geprägt. Üblicherweise versteht man darunter Kaffee, Tee, Kakao und Schokolade oder alkoholische Getränke. Aus ernährungsphysiologischer Sicht sollte man aber auch Süßigkeiten, Knabberwaren und ähnliches wie Genussmittel betrachten und entsprechend konsumieren. Diese Lebensmittel finden sich daher auch an der Spitze der österreichischen Ernährungspyramide.

Was gehört alles zu Lebensmitteln?

In der Lebensmittelbasisverordnung (EG) Nr. 178/2002 wird beispielhaft ausgeführt, was unter Lebensmitteln zu verstehen ist: Zu den Lebensmitteln zählen „auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe – einschließlich Wasser –, die bei der Herstellung, Verarbeitung oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.“ „Absichtlich zugesetzte“ Stoffe sind alle Bestandteile, die laut Rezeptur eines Lebensmittels verwendet werden, etwa auch Lebensmittelzusatzstoffe und Lebensmittelenzyme sowie Aromen. Als Lebensmittel zählen außerdem Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel für spezielle Gruppen wie Säuglinge und Kleinkinder oder für besondere medizinische Zwecke (siehe EU-Verordnung Nr. 609/2013) sowie zugelassene neuartige Lebensmittel (Novel Food).

Beispiele für Lebensmittel im rechtlichen Sinne

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und zur ergänzenden Versorgung des Körpers vorgesehen. Sie enthalten konzentrierte Nährstoffe (Vitamine und Mineralstoffe einschließlich Spurenelemente) oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer und physiologischer Wirkung. Ihre rechtlichen Grundlagen finden sich in der österreichischen Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV), die auf der europäischen Richtlinie 2002/46/EG über Nahrungsergänzungsmittel basiert. Mehr erfahren Sie hier: Das Wichtigste über Nahrungsergänzungsmittel.

 

  • Säuglingsanfangsnahrung umfasst Lebensmittel für Säuglinge (Kinder unter 12 Monate), die während der ersten Lebensmonate für sich allein die Ernährungsanforderungen der Säuglinge decken. Neben Muttermilch stellen Säuglingsanfangsnahrungen daher die einzige Nahrungsquelle für Säuglinge dar.
  • Folgenahrung umfasst Lebensmittel für Säuglinge ab Einführung einer angemessenen Beikost. Sie machen den größten flüssigen Anteil einer nach und nach abwechslungsreicheren Kost für die Säuglinge aus.

Die Zusammensetzung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung ist gesetzlich streng geregelt (siehe Verordnung (EU) 2016/127).

Beikost umfasst Lebensmittel zur Deckung der besonderen Bedürfnisse gesunder Säuglinge während der Abstillzeit und zur Ergänzung der Ernährung und/oder progressiven Gewöhnung an Lebensmittel bei gesunden Kleinkindern. Auch die Zusammensetzung von Beikost muss den strengen gesetzlichen Vorgaben entsprechen (siehe österreichische Beikostverordnung, basierend auf der EU-Beikostrichtlinie 2006/125/EG).

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke sind in der Verordnung (EU) 2016/128 geregelt.

Dies sind unter ärztlicher Aufsicht zu verwendende Lebensmittel zum Diätmanagement von Patientinnen und Patienten (einschließlich Säuglingen), die in spezieller Weise verarbeitet oder formuliert (in der Rezeptur darauf ausgerichtet) werden, beispielsweise Sondennahrung. Sie sind zur ausschließlichen oder teilweisen Ernährung folgender Personen vorgesehen:

  • Personen mit eingeschränkter, behinderter oder gestörter Fähigkeit zur Aufnahme, Verdauung, Resorption, Verstoffwechslung oder Ausscheidung gewöhnlicher Lebensmittel oder bestimmter darin enthaltener Nährstoffe oder Stoffwechselprodukte
  • Personen mit einem sonstigen medizinisch bedingten Nährstoffbedarf, für deren Diätmanagement die Modifizierung der normalen Ernährung allein nicht ausreicht

Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung sind in der Verordnung (EU) 2017/1798 geregelt. Dabei handelt es sich um Lebensmittel mit einer besonderen Zusammensetzung für eine kalorienarme Ernährung zur Gewichtsverringerung. Sie ersetzen die tägliche Nahrungsmittelration vollständig, wenn sie gemäß den Anweisungen des Lebensmittelunternehmers verwendet werden. Diese Lebensmittel sind ausschließlich für gesunde übergewichtige Erwachsene bestimmt, die ihr Gewicht verringern möchten.

Neuartige Lebensmittel sind in der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 geregelt. Das sind Lebensmittel:

  • die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden und
  • in eine der in der Verordnung (EG) NR. 1925/2006 festgelegten Kategorien fallen

Mehr erfahren Sie hier: Novel Food: Was steckt dahinter?

Zusatzstoffe sind technische Helfer bei der Herstellung, Verarbeitung, Verpackung oder Lagerung von Lebensmitteln. Sie werden beispielsweise eingesetzt, um Lebensmittel besser verarbeitbar oder haltbar zu machen. Lebensmittelenzyme sind Eiweiße, die aus technologischen Gründen zum Einsatz kommen (siehe Verordnung (EG) Nr. 1332/2008). Aromen geben Lebensmitteln einen bestimmten Geruch oder Geschmack und können Aromaverluste bei der Produktion, Lagerung oder Zubereitung ausgleichen.

Was gehört nicht zu Lebensmitteln?

In der Lebensmittelbasisverordnung (EG) Nr. 178/2002 ist ebenso festgelegt, was alles nicht unter Lebensmittel verstanden wird. Das sind Futtermittel, lebende Tiere, Pflanzen vor der Ernte, Arzneimittel, kosmetische Mittel, Tabak und Tabakerzeugnisse, Betäubungsmittel und psychotrope (die Psyche beeinflussende) Stoffe, Rückstände und Kontaminanten sowie Medizinprodukte. Diese Produkte unterliegen speziellen Vorschriften, etwa dem Futtermittelrecht. Siehe auch: Wissenswertes: Das Lebensmittelrecht im Überblick.

Lebensmittel aus soziologischer Perspektive

Bei der Definition von Lebensmitteln können auch kulturelle Themen eine Rolle spielen. Jede Gesellschaft gibt ihre Regeln zum Umgang mit Nahrungsmitteln vor: Was darf gegessen werden, was ist unerwünscht? Was sind ausgesprochen Nahrungstabus (etwa der Verzehr von Haustieren in Europa)? Welche Lebensmittel genießen hohen kulturellen Wert (in unseren Breitengraden beispielsweise Brot)? Mehr zu den Essensvorlieben der Österreicherinnen und Österreicher erfahren Sie hier: Lebensmittel­konsum: So isst Österreich.

Auch manche Religionen haben eigene Regeln, was als Lebensmittel gilt. Zwei Beispiele: Im Islam wird zwischen zum Verzehr gestatteten Lebensmitteln (halal) und verbotenen Lebensmitteln (haram) unterschieden. Auch das Judentum gibt sehr genaue Speisegesetze vor und unterscheidet zwischen koscheren und nicht koscheren Lebensmitteln.

  • Beikostverordnung über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder auf ris.bka.gv.at (abgerufen am 15. Juli 2022)
  • Die österreichische Ernährungspyramide. Herausgegeben vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Von 2020. Auf broschuerenservice.sozialministerium.at (abgerufen am 15. Juli 2022)
  • EU-Lebensmittelinformationsverordnung Nr. 1169/2011 (LMIV): Vom 25. Oktober 2011. Auf: eur-lex.europa.eu (abgerufen am 15. Juli 2022)
  • Lebensmittelbasisverordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit. Vom 28. Jänner 2002. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 15. Juli 2022)
  • Lebensmittelgesetz 1975: Bundesgesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Verzehrprodukten, Zusatzstoffen, kosmetischen Mitteln und Gebrauchsgegenständen. Vom 23. Jänner 1975. Auf ris.bka.gv.at (abgerufen am 15. Juli 2022)
  • Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG): Vom 20. Jänner 2006. Auf ris.bka.gv.at (abgerufen am 15. Juli 2022)
  • Mettke, Thomas: Lebensmittelrecht und Lebensmittelpolitik in der Europäischen Union. In: DIE ERNÄHRUNG 44/3 (2020)
  • Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV): Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über Nahrungsergänzungsmittel auf ris.bka.gv.at (abgerufen am 15. Juli 2022)
  • Richtlinie 2006/125/EG über Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder (EU-Beikostrichtlinie). Vom 5. Dezember 2006. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 15. Juli 2022)
  • Staple Foods: What do people eat? Information der Weltgesundheits- und Ernährungsorganisation (FAO). Auf fao.org (abgerufen am 15. Juli 2022)
  • Verordnung (EG) Nr. 1332/2008 über Lebensmittelenzyme. Vom 16. Dezember 2008. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 15. Juli 2022)
  • Verordnung (EG) Nr. 1925/2006: Verordnung über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln. Vom 20. Dezember 2006. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 15. Juli 2022)
  • Verordnung (EU) Nr. 609/2013: Verordnung über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung. Vom 12. Juni 2013. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 15. Juli 2022)
  • Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel: Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 und (EG) Nr. 258/97 und (EG) Nr. 1852/2001. Vom 25. November 2015. Auf eur.lex.europa.eu (abgerufen am 15. Juli 2022)
  • Verordnung (EU) 2016/127 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013. Vom 25. September 2015. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 15. Juli 2022)
  • Verordnung (EU) 2016/128 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013. Vom 25. September 2015. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 15. Juli 2022)
  • Verordnung (EU) 2017/1798 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013. Vom 2. Juni 2017. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 15. Juli 2022)

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