Katharina Högler ist Referentin für Lebensmittelrecht im Fachverband der Lebensmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich

Foto: Fachverband der Lebensmittelindustrie

Verantwortung

EU-Verpackungsverordnung: „Noch viele Fragen offen“

Was steckt hinter der EU-Verpackungsverordnung? Welche Neuerungen sind geplant und wie zeigt sich das bei einem Einkauf oder Lokalbesuch? Wir haben mit der Expertin Katharina Högler im Fachverband der Lebensmittelindustrie gesprochen.

Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) zielt darauf ab, den Übergang zur Kreislaufwirtschaft in Europa zu beschleunigen. Welche Chancen ergeben sich daraus für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Lebensmittelbranche sowie die Umwelt? 

Katharina Högler: Für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt die EU-Verpackungsverordnung mehr Transparenz, eine einfachere Mülltrennung durch eine EU-weit harmonisierte Kennzeichnung und stärkere Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt. Zudem wird es neue Möglichkeiten geben, den Alltag nachhaltig zu gestalten: Ab 2030 sollen sich größere Handelsfilialen bemühen, Wiederbefüllungsstationen für Lebensmittel, bestimmte Flüssigkeiten sowie Non-Food-Erzeugnisse zur Verfügung zu stellen. Das heißt, man soll in gewissen Fällen eigene Behälter, zum Beispiel zum Befüllen mit Lebensmitteln und anderen Produkten mitbringen können. Im Take-Away-Bereich gelten entsprechende Vorgaben bereits früher. Auch die strengeren Anforderungen an bestimmte Stoffe, insbesondere die Beschränkung von „Ewigkeitschemikalien“ – sogenannten PFAS – in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind aus Verbrauchersicht positiv zu bewerten.

Für die Lebensmittelbranche liegt die größte Chance in stärker vereinheitlichten Regeln innerhalb der EU. Das kann grenzüberschreitende Geschäftsabläufe erleichtern. Gleichzeitig bringt die Verordnung erhebliche Veränderungen mit sich. Unternehmen müssen Verpackungen künftig noch stärker auf Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung und Ressourcenschonung ausrichten. Darin steckt jedoch auch die Chance, Innovationen weiter voranzutreiben und neue Verpackungslösungen zu entwickeln. Dabei erfüllt die Lebensmittelindustrie schon heute sehr hohe Anforderungen und viele Unternehmen haben ihre Verpackungen bereits über Jahre hinweg optimiert und nachhaltiger gestaltet.

Für die Umwelt liegen die größten Potenziale der PPWR darin, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Wiederverwendung zu fördern und das Recycling zu verbessern. Langfristig können dadurch Primärrohstoffe eingespart und Ressourcen effizienter genutzt werden. Entscheidend wird jedoch sein, diese ökologischen Zielsetzungen mit den Anforderungen an Lebensmittelsicherheit, Produktschutz und Praktikabilität in Einklang zu bringen. 

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt die EU-Verpackungsverordnung mehr Transparenz, eine einfachere Mülltrennung durch eine EU-weit harmonisierte Kennzeichnung und stärkere Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Umwelt.

Katharina Högler ist Referentin für Lebensmittelrecht im Fachverband der Lebensmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich

Katharina Högler, Referentin für Lebensmittelrecht im Fachverband der Lebensmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich

Woran werden die Verbraucherinnen und Verbraucher merken, dass sich bei den Lebensmittelverpackungen etwas verändert hat? Wird das im Alltag – zum Beispiel beim Einkauf im Supermarkt oder in der Gastronomie – spürbar sein?

Högler: Für Verbraucherinnen und Verbraucher werden die Auswirkungen der PPWR schrittweise spürbar. Noch im Jahr 2026 werden Teebeutel und Kaffeekapseln als Verpackungen gelten. Dazu wird es bei der Sammlung und Verwertung dieser Verpackungen Änderungen auf nationaler Ebene geben.

Besonders sichtbar werden die Neuerungen ab dem zweiten Halbjahr 2028. Dann sollen neue, EU-weit harmonisierte Kennzeichnungen auf Verpackungen und Abfallbehältern die richtige Mülltrennung erleichtern. Die Idee dahinter ist einfach: Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auch im Ausland an denselben Symbolen orientieren wie zu Hause. Eine Verpackung in Italien oder Spanien trägt künftig weitgehend dieselben Kennzeichnungselemente wie ihr österreichisches Pendant. Dafür wird es eine dreijährige Übergangsfrist geben.

Die PPWR umfasst jedoch weit mehr als neue Kennzeichnungen. Sie enthält umfassende Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zur Vermeidung unnötiger Verpackungen sowie zu bestimmten Einwegverpackungen. Im Alltag könnte sich das beispielsweise durch veränderte Verpackungsdesigns oder neue Verpackungsalternativen im Supermarkt bemerkbar machen.

Die PPWR enthält umfassende Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zur Vermeidung unnötiger Verpackungen sowie zu bestimmten Einwegverpackungen. Im Alltag könnte sich das beispielsweise durch veränderte Verpackungsdesigns oder neue Verpackungsalternativen im Supermarkt bemerkbar machen.

Katharina Högler ist Referentin für Lebensmittelrecht im Fachverband der Lebensmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich

Katharina Högler, Referentin für Lebensmittelrecht im Fachverband der Lebensmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich

Warum ist die EU-Verpackungsverordnung gerade für Lebensmittelunternehmen besonders herausfordernd? Welche Funktionen müssen Lebensmittelverpackungen bereits heute erfüllen – und wie verträgt sich das mit den neuen Vorgaben?

Högler: Ich würde gerne zunächst das Big Picture betrachten, denn die PPWR bringt für Unternehmen aller Branchen und entlang der gesamten Wertschöpfungskette erhebliche Herausforderungen mit sich. Die größte Herausforderung ist derzeit die fehlende Rechtssicherheit. Viele Unternehmen unterstützen den Grundgedanken der Verordnung ausdrücklich. Gleichzeitig besteht jedoch die Sorge, dass die praktische Umsetzbarkeit in der Ausarbeitung einzelner Vorgaben nicht ausreichend berücksichtigt wurde beziehungsweise wird. 

Viele zentrale Fragen hängen von Klarstellungen, delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten der Europäischen Kommission ab, die noch nicht vorliegen. Aktuell sorgt insbesondere die Frage für Unsicherheit, wer in bestimmten Konstellationen, etwa bei Eigenmarken des Lebensmittelhandels, als Erzeuger einer Verpackung einzustufen ist. Davon hängen wesentliche Dokumentationspflichten und letztlich auch die rechtliche Verantwortung für Verpackungen ab. Da der Geltungsbeginn mit 12. August unmittelbar bevorsteht, schafft diese Unsicherheit entlang der gesamten Lieferkette zusätzlichen Druck.

Eine weitere große Herausforderung für die Lebensmittelindustrie und ihre Verpackungslieferanten betrifft Ewigkeitschemikalien (PFAS). Obwohl die Verordnung entsprechende Anforderungen vorsieht, fehlt bislang eine EU-weit harmonisierte Testmethodik. Gleichzeitig sollen verstärkt recycelte Materialien eingesetzt werden, die das Risiko unbeabsichtigter PFAS-Einträge unter Umständen erhöhen könnten. Das zeigt, wie anspruchsvoll es sein kann, die unterschiedlichen Zielsetzungen der Verordnung miteinander in Einklang zu bringen.
 

Künftig sollen alle Verpackungen wirtschaftlich recycelbar sein, der Anteil recycelter Kunststoffe soll steigen und dadurch der Einsatz von Primärrohstoffen sinken. Was bedeutet das in der Praxis für Lebensmittelunternehmen? 

Högler: Viele Unternehmen setzen bereits jahrelang auf Nachhaltigkeit, auch bei Verpackungen. Mit der PPWR müssen Verpackungen noch stärker auf Recyclingfähigkeit und Ressourcenschonung ausgerichtet werden. Das erfordert wiederum Investitionen, teilweise in neue Verpackungsdesigns oder sogar in neue Fertigungslinien, den verstärkten Einsatz von Recyclingmaterialien sowie insbesondere – und das gilt es wirklich hervorzuheben – eine enge Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, vor allem im Datenaustausch. 

Kurz- und mittelfristig entstehen dadurch zusätzliche Kosten und Anpassungsaufwände. Ein Beispiel ist der Einsatz von Rezyklat in Kunststoffverpackungen: Recycelte Polymere sind und bleiben (zumindest in vorhersehbarer Zukunft) deutlich teurer als „neue“, nicht recycelte Kunststoffe. Langfristig bietet die PPWR jedoch die Chance, Rohstoffe effizienter zu nutzen, die Versorgung mit Sekundärrohstoffen zu stärken und nachhaltige Innovationen noch stärker voranzutreiben.
 

Welche Herausforderungen sehen Sie durch die PPWR entlang der gesamten Lieferkette – von der Auswahl der Rohstoffe über das Verpackungsdesign bis hin zu Sammlung, Sortierung und Recycling? 

Högler: Ich würde sagen, dass die PPWR eines der ambitioniertesten Vorhaben im europäischen Umweltrecht ist. Eine zentrale Herausforderung für die Europäische Kommission wird sein, die erforderlichen weiteren Durchführungs- und delegierten Rechtsakte so auszugestalten, dass sie in der Praxis tatsächlich umsetzbar sind.

Neben den bereits erwähnten Herausforderungen lohnt sich auch der Blick nach vorne. Ab 2035 sollen Verpackungen „in großem Maßstab“ recyclingfähig sein. Was darunter konkret zu verstehen ist, wird derzeit noch ausgearbeitet. Gleichzeitig werden Investitionen in Sammel-, Sortier- und Recyclinginfrastrukturen erforderlich sein, damit die angestrebten Stoffkreisläufe überhaupt funktionieren.

Ich würde sagen, dass die PPWR eines der ambitioniertesten Vorhaben im europäischen Umweltrecht ist. Eine zentrale Herausforderung für die Europäische Kommission wird sein, die erforderlichen weiteren Durchführungs- und delegierten Rechtsakte so auszugestalten, dass sie in der Praxis tatsächlich umsetzbar sind.

Katharina Högler ist Referentin für Lebensmittelrecht im Fachverband der Lebensmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich

Katharina Högler, Referentin für Lebensmittelrecht im Fachverband der Lebensmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich

Viele Lebensmittelverpackungen bestehen aus unterschiedlichen Materialien, was das Recycling erschwert. Beispiele sind Verpackungen aus Aluminium und Papier für Butter oder Schokokekse. Haben Sie weitere Beispiele aus dem Alltag der Lebensmittelunternehmen?

Högler: Bei solchen Verbundverpackungen ergeben sich besondere Herausforderungen. Dabei werden unterschiedliche Materialien kombiniert, um Lebensmittel optimal zu schützen. Diese Materialkombinationen erschweren jedoch häufig das Recycling und erfordern neue, innovative Verpackungskonzepte. Ähnlich ist es bei manchen flexiblen Verpackungen, etwa Folienverpackungen. Sie bieten oft hervorragende Produkteigenschaften bei geringem Materialeinsatz, stoßen beim Recycling aber teilweise an Grenzen.

Welche Hürden konkret zu bewältigen sind, hängt letztlich vom jeweiligen Produkt und der Zusammensetzung der Verpackung ab. Eines ist jedoch bereits heute absehbar: Verbraucherinnen und Verbraucher werden in den kommenden Jahren zunehmend Veränderungen bei Verpackungsdesigns und Verpackungsmaterialien im Supermarktregal wahrnehmen.
 

Einige Details der EU-Verpackungsverordnung sind noch offen – etwa zum Design for Recycling, zu den Rezyklatanteilen oder zur einheitlichen Kennzeichnung in der EU. Was wünschen Sie sich von den zuständigen politischen und regulatorischen Stellen?

Högler: An erster Stelle stehen aus meiner Sicht Rechtssicherheit und Praxistauglichkeit für die Produzenten und Verwender. Dafür braucht es eine frühzeitige Einbindung der betroffenen Branchen sowie eine solide Datengrundlage. Nur so können Vorgaben entwickelt werden, die sowohl ökologisch sinnvoll als auch in der Praxis umsetzbar sind.

Obwohl die PPWR als EU-Verordnung unmittelbar gilt, verbleiben einzelne Gestaltungsspielräume bei den EU-Mitgliedstaaten. Unser Wunsch für die nationale Umsetzung ist daher klar: keine zusätzlichen nationalen Anforderungen über die europäischen Vorgaben hinaus. Anders gesagt: bitte kein „Gold-Plating“.

Über Katharina Högler

Mag. Katharina Högler, LL.M. ist seit April 2025 Referentin im Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich. Sie absolvierte das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck mit einem Erasmus-Aufenthalt an der Université de Strasbourg (Frankreich) und studierte ein Jahr „Law and French“ an der University of Bristol (UK). Im Anschluss erfolgte das Masterstudium „International Economic Law“ an der Université Toulouse Capitole (Frankreich). 

Ihre Arbeitsschwerpunkte im Fachverband liegen im Nachhaltigkeits- und Verpackungsrecht. Dazu zählen unter anderem die fachliche Betreuung im Bereich der PPWR und der fachverbandsinternen Arbeitsgruppe „Verpackung“.

  • Interview mit Katharina Högler, Referentin für Lebensmittelrecht im Fachverband der Lebensmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich, im Juli 2026

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