Von Magnesiumpillen beim Sport über Gingkopräparate für die Gehirnzellen bis zu Folsäure für Schwangere oder Isoflavonen in den Wechseljahren: Je nach Bedarf können Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich aus einer großen Vielfalt das für sie passende Nahrungsergänzungsmittel auswählen. Für die Sicherheit dieser Lebensmittel sorgen die gesetzlichen Regelungen sowie laufende Kontrollen.
Was sind Nahrungsergänzungsmittel?
Nahrungsergänzungsmittel sind zur ergänzenden Versorgung des Körpers gedacht. Sie bestehen aus konzentrierten Nährstoffen (Vitamine, Mineralstoffe einschließlich Spurenelemente) oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer und physiologischer Wirkung. Nahrungsergänzungsmittel werden in angemessenen Mengen in dosierter Form angeboten – meist als Tabletten, Kapseln oder Trinkampullen. Sie dürfen ausschließlich verpackt an die Verbraucherinnen und Verbraucher abgegeben werden. Darüber hinaus sind Nahrungsergänzungsmittel frei verkäuflich. Man erhält diese nicht nur in Apotheken, sondern zum Beispiel auch in Drogerien oder Supermärkten.
Definition von Nahrungsergänzungsmitteln in der EU
Laut europäischer Rechtsvorschrift sind Nahrungsergänzungsmittel „Lebensmittel,
- die dazu bestimmt sind, die normale Ernährung zu ergänzen und
- die aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen und
- (die) in dosierter Form in Verkehr gebracht werden (das heißt in Form von zum Beispiel Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern) zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen.“
(Definition nach: Artikel 2 der Richtlinie (EG) Nr. 46/2002; übernommen in das österreichische Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG))
Wie sind Nahrungsergänzungsmittel rechtlich geregelt?
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie unterliegen daher den umfangreichen rechtlichen Bestimmungen des Lebensmittelrechts. Darüber hinaus gibt es weitere spezielle Vorschriften für Nahrungsergänzungsmittel – unter anderem zu ihrer Zusammensetzung und Kennzeichnung. Diese Vorgaben wurden im Jahr 2002 durch die Richtlinie (EG) Nr. 46/2002 von der EU-Kommission für sämtliche Mitgliedstaaten angeglichen. In Österreich wurden die EU-Vorgaben durch die Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV) in nationales Recht umgesetzt.
Was können Nahrungsergänzungsmittel bewirken – und was nicht?
Aufgrund ihrer ernährungsspezifischen und physiologischen Eigenschaften können Nahrungsergänzungsmittel einen Beitrag zur Ergänzung der allgemeinen Ernährung leisten. Wann und in welcher Form eine ergänzende Nährstoffzufuhr für einzelne Personen Sinn macht, hängt von deren Lebensumständen, Ernährungsgewohnheiten und individuellen Bedürfnissen ab. Menschen mit einem erhöhten Nährstoffbedarf sind zum Beispiel Schwangere, Hochleistungssportlerinnen und -sportler, Personen mit einseitigen Ernährungsgewohnheiten sowie Veganerinnen und Veganer.
Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung. Eine abwechslungsreiche Ernährung sollte in der Regel alle für die normale Entwicklung und die Erhaltung einer guten Gesundheit erforderlichen Nährstoffe bieten. Nahrungsergänzungsmittel sind auch keine Arzneimittel. Sie dienen nicht der Linderung, Heilung oder Verhütung von Krankheiten oder krankhaften Beschwerden.

Ein Mann prüft das Etikett einer Dose in einem Sportshop: Nahrungsergänzungsmittel können helfen, den erhöhten Nährstoffbedarf beim Sport zu decken. Foto: BearFotos / Shutterstock
Welche Stoffe dürfen Nahrungsergänzungsmittel enthalten?
Nahrungsergänzungsmittel beinhalten Nährstoffe oder sonstige Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung. Sie können entweder einen einzelnen Stoff (Monoprodukte) oder eine Kombination mehrerer Stoffe (Kombinationsprodukte) enthalten. Dazu zählen pflanzliche Stoffe wie Knoblauch, tierische Stoffe wie Fischöl oder synthetisch hergestellte Stoffe wie die meisten Vitamine.
- Als Nährstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln gelten Vitamine und Mineralstoffe einschließlich Spurenelementen. Welche Vitamine und Mineralstoffe eingesetzt werden dürfen, ist europaweit einheitlich geregelt. Erlaubt sind nur Verbindungen, die auf ihre Sicherheit und Bioverfügbarkeit geprüft wurden. Sie sind in den Anhängen I und II der Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV) angeführt.
- Zu sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung in Nahrungsergänzungsmitteln gehören beispielsweise: Aminosäuren, Ballaststoffe, essenzielle Fettsäuren oder Pflanzen- und Kräuterextrakte. Für solche sonstigen Stoffe gibt es keine Positivliste. Vielmehr sind jene Stoffe verboten, für die Sicherheitsbedenken bestehen. Dies geschieht in erster Linie durch die Aufnahme von Stoffen in den Anhang III der sogenannten Anreicherungs-Verordnung (EG) Nr. 1925/2006.
Wie müssen Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet sein?
Zusätzlich zu den allgemeinen Kennzeichnungsvorgaben für Lebensmittel müssen laut der österreichischen Nahrungsergänzungsmittelverordnung auf der Verpackung von Nahrungsergänzungsmitteln folgende Informationen abgebildet sein:
- die Namen der Kategorien von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen, die für das Erzeugnis kennzeichnend sind (oder eine Angabe zur Beschaffenheit dieser Nährstoffe oder sonstigen Stoffe)
- die empfohlene tägliche Verzehrmenge in Portionen
- ein Warnhinweis, die angegebene empfohlene Tagesdosis nicht zu überschreiten
- ein Hinweis, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden dürfen
- ein Hinweis, die Erzeugnisse außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern
Was gilt für die Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln?
Wie bei allen anderen Lebensmitteln sind auch bei Nahrungsergänzungsmitteln irreführende, krankheitsbezogene und nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angaben verboten. Die entsprechenden Vorgaben finden sich in der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung sowie der EG-Claims-Verordnung.
Durch die Aufmachung, Kennzeichnung sowie Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass die Zufuhr angemessener Nährstoffmengen bei einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung nicht möglich sei. Nahrungsergänzungsmittel dürfen außerdem keine „kosmetische“ Anwendungsempfehlung (zum Beispiel: „zum Auftragen auf die Haut“) aufweisen.

Vitaminpillen auf einem Tisch vor Obst: Nahrungsergänzungsmittel werden auch eingesetzt, um Nährstoffdefizite bei einseitiger Ernährung auszugleichen. Foto: Supitcha McAdam / Shutterstock
Gibt es Höchstmengen für die Aufnahme von Nahrungsergänzungsmitteln?
Die europäische Richtlinie (EG) Nr. 46/2002 sieht für die in Nahrungsergänzungsmitteln enthaltenen Vitamine und Mineralstoffe die Festsetzung von Höchstmengen vor. Bislang konnten noch keine EU-weit einheitlichen Höchstwerte bestimmt werden. Im Jahr 2021 hat die EU-Kommission die Arbeiten dazu jedoch wieder aufgenommen. Einige Mitgliedstaaten haben in der Zwischenzeit eigene (teilweise stark voneinander abweichende) Höchstmengen festgelegt. In Österreich wurden keine gesetzlichen Höchstmengen bestimmt. Das Österreichische Lebensmittelbuch gibt jedoch eine Empfehlung zu Mengen von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM).
Neue Umfrage: Verantwortungsbewusste Verwendung
Knapp 9 von 10 Verbraucherinnen und Verbraucher in 14 EU-Ländern haben bereits Nahrungsergänzungsmittel zu sich genommen: Das geht aus den Ergebnissen einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens IPSOS aus dem Jahr 2022 hervor. Vitamin D wird dabei am häufigsten nachgefragt, gefolgt von Vitamin C und Magnesium. Die Befragten zeigten ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Verständnis für die Produktkennzeichnung. Mehr als 80 Prozent gaben an, das Etikett zu lesen und sich so über die empfohlene tägliche Verzehrmenge zu informieren. Rund drei Viertel der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer vertrauen auf die Sicherheit und Qualität von Nahrungsergänzungsmitteln.
Wie sicher sind Nahrungsergänzungsmittel?
Für Nahrungsergänzungsmittel gelten dieselben strengen gesetzlichen Anforderungen an Lebensmittelsicherheit wie für alle Lebensmittel. In Lebensmitteln dürfen ausschließlich sichere Zutaten eingesetzt werden. Entsprechende Vorgaben an die Lebensmittelhersteller zur Sicherung der Produktqualität und des Gesundheitsschutzes finden sich in verschiedenen europäischen Regelungen wie der Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 oder der Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283.
Die Verantwortung für die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln liegt – wie bei anderen Lebensmitteln auch – bei den Herstellern und den Vertreibern. Um die Sicherheit zu gewährleisten, werden pro Jahr durchschnittlich 450 Proben von Nahrungsergänzungsmitteln amtlich kontrolliert.
- Anreicherungs-Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 vom 20. Dezember 2016. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 22. März 2023)
- Lebensmittelbasisverordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit. Vom 28. Jänner 2002. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 22. März 2023)
- EG-Claims-Verordnung: Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 vom 20. Dezember 2006. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 22. März 2023)
- EU-Lebensmittelinformationsverordnung: Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 vom 25. Oktober 2011. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 22. März 2023)
- Gesetzliche Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel. Information des Lebensmittelverbands Deutschland. Auf lebensmittelverband.de (abgerufen am 22. März 2023)
- Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG): Vom 20. Jänner 2006. Auf: ris.bka.gv.at (abgerufen am 22. März 2023)
- Nahrungsergänzungsmittel. Information des Fachverbands der Lebensmittelindustrie auf wko.at (abgerufen am 22. März 2023)
- Nahrungsergänzungsmittel. Information der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) auf ages.at (abgerufen am 22. März 2023)
- Nahrungsergänzungsmittel. Information des Lebensmittelverbands Deutschland auf lebensmittelverband.de (abgerufen am 22. März 2023)
- Nahrungsergänzungsmittel – die wichtigsten Fakten. Herausgegeben vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) und dem Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel (AK NEM). Auf lebensmittelverband.de (abgerufen am 22. März 2023)
- Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NEMV): Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel auf ris.bka.gv.at (abgerufen am 22. März 2023)
- Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283: Verordnung über neuartige Lebensmittel. Vom 25. November 2015. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 22. März 2023)
- Österreichisches Lebensmittelbuch: Empfehlung zu Mengen von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) sowie betreffend Toleranzen bei der Beurteilung des Vitamin- und Mineralstoffgehaltes (abgerufen am 4. Januar 2024)
- Richtlinie (EG) Nr. 46/2002 über Nahrungsergänzungsmittel. Vom 10. Juni 2002. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 22. März 2023)
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