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Die regelmäßig durchgeführte RollAMA Motivanalyse der AMA-Marketing zeigt: Beim Einkauf von Produkten des täglichen Bedarfs stehen Frische, Preis und Qualität an vorderster Stelle. Danach folgt die Herkunft und Regionalität des Lebensmittels als Kaufkriterium. Aber wie ist die Herkunft eines Lebensmittels eigentlich definiert? Und wo können sich Konsumentinnen und Konsumenten darüber informieren, woher ein Produkt und seine Zutaten kommen? Die Antworten lesen Sie hier.
Der Begriff „Herkunft“ beschreibt, woher ein Lebensmittel kommt. Je mehr Zutaten und je mehr Schritte die Produktion umfasst, desto herausfordernder ist es, die Herkunft jeder einzelnen verarbeiteten Zutat auf dem Etikett zu deklarieren. Bei Fleischprodukten können sich die einzelnen Schritte – Geburt, Mast, Schlachtung und Zerlegung des Tieres – auf mehrere Regionen oder Länder verteilen. Auch Milch, Pflanzenöle oder Getreide werden häufig über Ländergrenzen hinweg eingekauft und zusammengeführt. Denn sie sind oft in ausreichender Menge und Qualität aus einem Land nicht verfügbar. Siehe Agrarrohstoffe.
Im Zollrecht gibt es daher eigene Kriterien, in welchem Land ein Lebensmittel seinen „Ursprung“ hat. Wird ein Produkt in mehreren Ländern hergestellt, gilt das Land als Ursprungsland, in dem der letzte wesentliche Bearbeitungs- oder Verarbeitungsschritt erfolgt ist. Das ist beim Schinken etwa das Räuchern, nicht aber das Verpacken.
EU-weit gibt es einheitliche Regelungen zur Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln. Diese werden laufend erweitert. So sind verpflichtende Angaben für bestimmte Lebensmittel vorgeschrieben – dazu zählen beispielsweise verpacktes Frischfleisch (Rind, Schwein, Geflügel, Schaf, Ziege), frisches Obst und Gemüse, Olivenöl, Honig, Fisch, Eier und Bioprodukte. Außerdem muss die Herkunft eines Lebensmittels angeführt werden, falls die Verbraucherinnen und Verbraucher ohne diese Angabe irregeführt werden könnten (EU-Lebensmittelinformationsverordnung Nr. 1169/2011).
Schon heute nennen einige europäischen Hersteller freiwillig das Ursprungsland oder den Herkunftsort eines Lebensmittels. Stammt die Hauptzutat jedoch aus einem anderen Land, ist dies seit April 2020 zusätzlich EU-weit auf dem Etikett anzugeben. Wird bei einem Joghurt der Ort der Herstellung hervorgehoben, kommt die Milch jedoch beispielsweise aus Südtirol, so ist auch ihre Herkunft anzuführen („hergestellt in Österreich mit Milch aus Südtirol“).
Ab 2022 wird die „Farm to Fork“-Strategie des „Grünen Deals“ der EU weitere, zusätzliche Angaben zur Herkunft bei Lebensmitteln EU-weit vorschreiben.
Über die verpflichtenden Herkunftsangaben hinausgehend gibt es auf europäischer Ebene zwei Qualitätslogos mit Bezug zur Herkunft von Lebensmitteln: das rote Logo „geschützte Ursprungsbezeichnung“ und das blaue Logo „geschützte geografische Angabe“. Die Grundlagen dafür sind in der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 festgelegt:
Derzeit sind 16 österreichische Bezeichnungen als Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe geschützt – unter anderem „steirisches Kürbiskernöl“, „Tiroler Speck“, „Wachauer Marille“, „Waldviertler Graumohn“ oder „Vorarlberger Bergkäse“. Die gesamte Liste finden Sie in der DOOR-Datenbank der Europäischen Kommission.
Viele heimische Lebensmittelhersteller klären die Verbraucherinnen und Verbraucher in unternehmenseigenen Markenprogrammen über die Herkunft von Agrarrohstoffen und Zutaten für ihre Produkte auf (zum Beispiel Regionalitäts-Initiativen). Bei verarbeiteten Lebensmitteln werden dafür das Etikett, die Website oder eigene Verbraucherhotlines genutzt.
Zudem existieren in Österreich seit über 20 Jahren freiwillige Qualitätssysteme wie das AMA-Gütesiegel oder das AMA-Biosiegel. Diese staatlich anerkannten Siegel kennzeichnen viele Frischeprodukte wie Milch, Fleisch, Obst oder Eier, aber auch eine Reihe verarbeiteter Produkte wie Joghurt, Käse, Wurstwaren, Speiseöl oder Tiefkühlgemüse. Die zu erfüllenden Kriterien – ausgezeichnete Qualität und garantiert nachvollziehbare Herkunft – werden von unabhängigen Stellen kontrolliert.
Für das „rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel“ und das „AMA-Biosiegel mit Ursprungsangabe“ müssen alle wertbestimmenden landwirtschaftlichen Rohstoffe aus Österreich stammen. Das gilt auch für verarbeitete Lebensmittel, die aus mehr als einer Zutat bestehen. Nur wenn eine Zutat in Österreich nicht oder nicht in ausreichenden Mengen erzeugt wird, darf diese aus einem anderen Land kommen. Bei Fleisch garantiert das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel, dass das Tier sein gesamtes Leben in Österreich verbracht hat, also in Österreich geboren, gemästet und geschlachtet wurde.
Herstellung
Die Bundesregierung plante eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel in Österreich. Was bedeutet so ein Vorhaben für die Lebensmittelhersteller? Und welche Folgen ergeben sich für Logistik, Produktion und Verpackung?
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