Natürliches Mineralwasser - wie hier in einem Glas - ist ein ursprünglich reiner Schatz aus der Natur.

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Häufige Fragen und Antworten rund um Mineralwasser

Wie entsteht natürliches Mineralwasser? Wie nimmt es Mineral­stoffe und Spuren­elemente auf? Und welche Rolle spielt die Verpackung und Lagerung? „Österreich isst informiert“ beantwortet die wichtigsten Fragen.

1. Allgemeines über Mineralwasser

Natürliches Mineralwasser ist ein von Natur aus mit Mineralstoffen und Spurenelementen angereichertes Wasser aus einer unterirdischen, vor jeder Verunreinigung geschützten Mineralquelle (§ 2 Mineralwasser- und Quellwasserverordnung). Es wird unmittelbar am Quellort abgefüllt und darf nur mit amtlicher Anerkennung durch das Gesundheitsministerium als „natürliches Mineralwasser“ vertrieben werden. Natürliches Mineralwasser ist ein reines Naturprodukt von ursprünglicher Reinheit. Als solches darf es keiner Behandlung unterzogen werden, es bleibt also unberührt. Nur die Zugabe oder Entnahme von Kohlensäure oder der Entzug von Schwefel oder Eisen sind erlaubt (§ 5 Mineralwasser- und Quellwasserverordnung). Zudem ist es ein Produkt seiner Region, die seine Einzigartigkeit bestimmt.

Laut Österreichischem Lebensmittelbuch gehört natürliches Mineralwasser – ebenso wie Quellwasser, Tafelwasser und Trinkwasser – zur Gruppe der „abgefüllten Wässer“. Diese vier Wasserarten unterscheiden sich unter anderem durch ihren Ursprung, ihre Reinheit und die in ihnen enthaltenen Mineralstoffe. Einen Überblick finden Sie hier: Welche abgefüllten Wässer gibt es?

Natürliches Mineralwasser ist eines der am strengsten kontrollierten Lebensmittel in der EU. Um seine ursprüngliche Reinheit zu bewahren, muss es direkt am Quellort abgefüllt werden. Durch den natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen hat das Mineralwasser eine ernährungsphysiologische Wirkung. Jede Veränderung der Zusammensetzung ist untersagt – davon ausgenommen sind lediglich die Zugabe oder Entnahme von Kohlensäure sowie das Entziehen von Schwefel oder Eisen (damit das Wasser klar bleibt und seinen Geschmack behält).

In Österreich sind 32 natürliche Mineralwässer zugelassen (Stand 31. Dezember 2018). Eine Aufzählung aller amtlich anerkannten Mineralwässer mit deren Handelsbezeichnung, dem Quellnamen und dem Ort der Gewinnung finden Sie hier: Liste der anerkannten Mineralwässer.

In den letzten Jahren werden zunehmend auch sogenannte Flavoured-Water- oder Near-Water-Getränke angeboten. Ihre Grundlage ist zumeist Mineralwasser, ergänzt mit Fruchtsaft, natürlichen Aromen oder Extrakten sowie Fructose, Zucker oder Zuckerersatzstoffen zur Süßung. Diese Getränke haben einen geringeren Energiegehalt als herkömmliche Süßgetränke, zählen lebensmittelrechtlich aber zu den „Erfrischungsgetränken“ und sind auch so zu deklarieren.

2. Entstehung und Zulassung

Natürliches Mineralwasser entsteht aus Niederschlagswasser. Regnet oder schneit es, so sickert der Niederschlag durch Erd- und Gesteinsschichten. Dieser Prozess kann Tausende Jahre dauern. Das Wasser wird dabei gereinigt und nimmt Mineralstoffe und Spurenelemente auf. Es bleibt so lange geschützt unter der Erde, bis es durch Eigendruck oder Pumpen an die Oberfläche gelangt. Hier erfahren Sie mehr: So entsteht natürliches Mineralwasser.

Jedes Mineralwasser hat einen spezifischen Mix an Mineralstoffen und Spurenelementen. Das wirkt sich unter anderem auch auf seinen Geschmack aus. Verantwortlich dafür sind vor allem die durchsickerten Boden- und Gesteinsschichten, der Fließweg und die Fließgeschwindigkeit des Wassers. Welche Mineralstoffe in den Produkten der bedeutendsten österreichischen Mineralwassermarken enthalten sind, lesen Sie beim Forum Natürliches Mineralwasser.

Das Wasser nimmt auf seinem Weg ins Erdinnere das Gas Kohlendioxid (CO2) auf. Kohlendioxid kommt häufig in Vulkangestein vor. Wenn es sich mit Wasser (H2O) verbindet, entsteht Kohlensäure (H2CO3). Kohlendioxid kann auf natürlichem Weg in das Mineralwasser gelangen, es kann zugesetzt oder auch entfernt werden. Wie dies auf dem Etikett ausgewiesen ist (§ 10 Mineralwasser- und Quellwasserverordnung), beantworten wir bei den Fragen zur Qualität und Kennzeichnung von Mineralwasser.

„Natürliches Mineralwasser“ ist eine gesetzlich geschützte Bezeichnung. Dafür muss das Wasser in Österreich vom Gesundheitsministerium anerkannt werden und die Anforderungen der Mineral- und Quellwasserverordnung für das Inverkehrbringen erfüllen. Dazu gehört beispielsweise die Abfüllung am Quellort, die ursprüngliche Reinheit und der konstante Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen. Mehr erfahren Sie hier: Rechtliche Vorgaben für natürliches Mineralwasser.

3. Qualität und Kennzeichnung von Mineralwasser

Das Flaschenetikett enthält alle wichtigen Informationen über das Produkt. Zusätzlich zu den allgemeinen Vorgaben für die Kennzeichnung von Lebensmitteln wie Nettofüllmenge oder Mindesthaltbarkeitsdatum muss das Mineralwasseretikett laut Mineral- und Quellwasserverordnung (§ 10 ff) folgende Pflichtangaben umfassen:

  • Bezeichnung: „Natürliches Mineralwasser“
  • Quelle: Name der Quelle und Ort der Gewinnung
  • Analysenauszug: Zusammensetzung des Mineralwassers und Nennung der charakteristischen Bestandteile (Analysenauszug eines unabhängigen Analyseinstituts mit Analysedatum)
  • Behandlungsverfahren: Wurde eine der folgenden Behandlungen – Abtrennen von Eisen-, Mangan- und Schwefelverbindungen sowie von Arsen – mithilfe von mit Ozon angereicherter Luft durchgeführt, ist folgende Angabe zwingend in unmittelbarer Nähe zum Analysenauszug anzubringen: „Dieses Wasser ist einem zugelassenen Oxidationsverfahren mit ozonangereicherter Luft unterzogen worden“. Angaben über den vollständigen oder teilweisen Entzug von Kohlendioxid durch physikalische Verfahren sind folgendermaßen zu deklarieren: „Kohlensäure ganz entzogen“ oder „Kohlensäure teilweise entzogen“.
  • Fluoridgehalt: Überschreitet der Fluoridgehalt des Mineralwassers 1,5 Milligramm pro Liter (mg/l), so ist der tatsächliche Fluoridgehalt anzugeben. Außerdem ist folgender Hinweis verpflichtend: „Enthält mehr als 1,5 mg/l Fluorid: Für Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet“.

Gemäß der Mineral- und Quellwasserverordnung sind für natürliche Mineralwässer eine Reihe weiterer Angaben wie „calciumhaltig“ zulässig, sofern die in Anhang I aufgeführten Kriterien dafür erfüllt wurden. Für den Hinweis „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" gelten spezielle Grenzwerte.

Die Bezeichnung auf dem Etikett einer Mineralwasserflasche ist rechtlich vorgeschrieben (siehe Mineralwasser- und Quellwasserverordnung und Österreichisches Lebensmittelbuch):

  • „Natürliches Mineralwasser“: Dies ist die handelsübliche Bezeichnung.
  • „Natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser“: Das in Verkehr gebrachte Mineralwasser hat denselben Kohlendioxidgehalt wie am Quellaustritt. Dazu darf das Kohlendioxid auch mit einer entsprechenden Menge an Kohlendioxid aus demselben Quellvorkommen ersetzt werden.
  • „Natürliches Mineralwasser mit eigener Quellkohlensäure versetzt“: Der Gehalt des Mineralwassers an Kohlendioxid aus dem gleichen Quellvorkommen ist höher als am Quellaustritt.
  • „Natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt“: Das Mineralwasser wurde mit Kohlendioxid versetzt, das eine andere Herkunft hat als das quelleigene Kohlendioxid.
  • „Natürliches Mineralwasser ohne Kohlensäure“: Der Zusatz „ohne Kohlensäure“ ist möglich, wenn er am Etikett abgesetzt von der Bezeichnung „Natürliches Mineralwasser“ angeführt wird.
  • „Säuerling“: Natürliches Mineralwasser kann zusätzlich als „Säuerling“ bezeichnet werden, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt: Der natürliche Kohlendioxidgehalt liegt über 250 Milligramm pro Liter (mg/l) und das Mineralwasser wurde nicht behandelt (abgesehen von einem Zusatz an Kohlendioxid).
  • „Sprudel“: Die Bezeichnung „Sprudel“ statt Säuerling ist zulässig, wenn der Säuerling unter natürlichem Druck aus der Quelle tritt. Der Zusatz von Kohlendioxid zu einem Sprudel ist erlaubt.

In Verbindung mit „Natürliches Mineralwasser“ werden Ergänzungen wie „Bio“, „Öko“, „biologisch“, „ökologisch“, „organisch“, „organic“ oder sinngemäße Hinweise nicht verwendet.

Angaben, die nicht der Wahrheit entsprechen oder zur Irreführung geeignet sind, dürfen nicht gemacht werden. Auch Hinweise, dass mithilfe des natürlichen Mineralwassers eine Krankheit verhütet, behandelt oder geheilt werden kann, sind verboten. Informationen über gesundheitsförderliche Wirkungen oder nährwertbezogene Angaben dürfen nur dann auf das Etikett, wenn sie wissenschaftlich fundiert und zugelassen sind und den Anforderungen der EG-Verordnung Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel beziehungsweise der Mineral- und Quellwasserverordnung entsprechen.

Das natürliche Mineralwasser muss direkt am Quellort in die für die Verbraucherinnen und Verbraucher bestimmten Flaschen abgefüllt werden. Die Quelle oder der Quellaustritt muss gegen die Gefahren einer Verunreinigung geschützt sein. Regelmäßige strenge Kontrollen in den Abfüllanlagen und Prüfungen durch das Gesundheitsministerium garantieren die Reinheit und Qualität des Wassers.

4. Verpackung und Lagerung

Die Verpackung von natürlichem Mineralwasser muss wichtige Qualitätskriterien erfüllen: Die Getränkeflasche muss etwa so dicht sein, dass weder Fremdstoffe eindringen können noch Kohlensäure entweichen kann. Der Geschmack des Wassers darf sich bei richtiger Lagerung nicht verändern. Außerdem wird die Flasche auch als Ausdruck der Ästhetik verwendet: Für viele Abfüller soll durch eine spezielle Flaschenform das Besondere der Mineralwassermarke widergespiegelt werden.

Der Verschluss der Mineralwasserflasche muss so gestaltet sein, dass erkennbar ist, ob die Flasche originalverschlossen ist. Dafür sorgt beispielsweise das Frischesiegel bei Verschlüssen aus Aluminium oder der Sicherheitsring bei Kunststoffverschlüssen.

Ja. Der Großteil der Mineralwasserflaschen in Österreich sind Einwegflaschen aus PET. Sie werden in den österreichweiten Sammelstellen gesammelt und wiederverwertet. Auch PET-Pfandflaschen oder PET-Zweiwegflaschen mit Pfandsystem werden recycelt. Ebenso Einwegflaschen aus Glas. Lesen Sie hier mehr über PET, Glas und Recycling von Mineralwasserflaschen.

Die meisten Mineralwasserflaschen aus Glas sind Mehrwegflaschen. Sie werden nach dem Gebrauch in den Handel zurückgebracht, gereinigt und können bis zu 40 Mal wiederbefüllt werden. Der Einsatz von Mehrwegflaschen ist vor allem in der Gastronomie verbreitet.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum am Etikett der Mineralwasserflasche gibt an, wie lange das Produkt nach Angabe des Herstellers jedenfalls seine typischen Eigenschaften – etwa in Bezug auf Geschmack oder Kohlensäure – behält. Auch nach Ablauf dieser Frist lässt sich Mineralwasser vielfach noch bedenkenlos genießen. Die Kohlensäure konserviert es und macht es so sehr lange haltbar – vorausgesetzt, dass das Wasser richtig gelagert wird.

Die Mineralwasserflasche sollte vor Wärme und direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden. Kohlensäurehaltiges Wasser ist nach dem Öffnen gleich wieder zu verschließen, damit die Kohlensäure nicht entweichen kann. Offene Flaschen sollten im Kühlschrank gelagert und innerhalb der nächsten Tage ausgetrunken werden.

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