Vom Joghurt bis zum Speiseeis: Viele Österreicherinnen und Österreicher lieben den fruchtigen Geschmack von Erdbeeren. Seit Jahren kursiert das Gerücht, dass Erdbeeraroma unter anderem aus Sägespänen gewonnen wird. Das stimmt nicht. Fakt ist jedoch: Der Einsatz von Holz spielt bei manchen Herstellungsverfahren von Lebensmitteln oder Aromen eine Rolle, etwa beim Wein (Lagerung in Holzfässern – „Barrique“). Erdbeeraroma aus Sägespänen gibt es jedoch nicht.
Wird ein Erdbeeraroma ausschließlich aus Erdbeeren hergestellt?

Erdbeeren alleine könnten den Bedarf am beliebten Erdbeeraroma nicht decken. Foto: mamadayang75 / Shutterstock
Die Nachfrage bei Konsumentinnen und Konsumenten nach Erdbeergeschmack ist hoch, die am Markt verfügbaren Mengen an Erdbeeren sind jedoch vergleichsweise gering, sodass ein Aroma in der Regel nicht ausschließlich aus Erdbeeren gewonnen werden kann. Zudem haben die roten Früchte einen sehr geringen Gehalt an Aromastoffen: Um 1 Kilogramm konzentriertes Erdbeeraroma zu gewinnen, sind rund 10.000 Kilogramm Erdbeeren nötig. Daher greift die Aromenbranche für die Herstellung auch auf alternative Ausgangsstoffe zurück.
Wie wird der Erdbeergeschmack nachgebildet?

Aromenentwickler kombinieren etwa 15 bis 20 verschiedene Aromastoffe, um ein Erdbeeraroma zu kreieren, das dem typischen Geschmack der Früchte entspricht. Foto: Nikolaeva Galina / Shutterstock
Das natürliche Aroma der Erdbeere dient als Vorlage für die Nachbildung des Geschmacks. Damit dieser dem Original möglichst nahekommt, braucht es mindestens 15 bis 20 verschiedene Aromastoffe – und diese müssen in genau dem richtigen Verhältnis zueinander gemischt werden. Aromenentwickler (sogenannte Flavouristen) kombinieren die Einzelstoffe so, dass das Ergebnis dem typischen Aroma von Erdbeeren möglichst ähnlich ist.
Natürliches und synthetisches Erdbeeraroma: Was ist der Unterschied?

In vielen Lebensmitteln – hier Speiseeis – kommen Erdbeeraromen zum Einsatz. Foto: AminaDesign / Adobe Stock
Ein Aroma darf als „natürlich“ gekennzeichnet werden, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind (siehe Aromenverordnung (EG) Nr. 1334/2008):
- „Natürliches Erdbeeraroma“: Das Aroma besteht zu mindestens 95 Prozent aus Erdbeeren – und auch der Rest muss aus natürlichen Quellen stammen.
- „Natürliches Erdbeeraroma mit anderen natürlichen Aromen": Das Erdbeeraroma ist teilweise aus Erdbeeren gewonnen, der Anteil macht jedoch weniger als 95 Prozent aus. Weitere natürliche Aromastoffe dürfen darin vorkommen.
- „Natürliches Aroma“ (mit Erdbeergeschmack): Das Aroma schmeckt nach Erdbeeren, enthält diese aber nicht zwingend. Die Ausgangsstoffe müssen jedoch natürlichen Ursprungs sein.
- „Erdbeeraroma“: Bezeichnet ein Aroma mit Erdbeergeschmack ohne Hinweis, woraus es gewonnen wurde. Das Aroma kann aus natürlichen oder synthetischen Quellen hergestellt sein.
Wofür wird Holz in der Aromen- und Lebensmittelindustrie eingesetzt?

Beispiel für den Einsatz von Holz in Aromen: Zimtöl wird aus der Rinde des Zimtbaums gewonnen. Foto: oykuozgu / iStock
Holz sowie Holzextrakt wird seit Jahrtausenden genutzt, um Lebensmittel sowie Aromen herzustellen oder zu veredeln. Bereits seit dem Altertum erhält Barriquewein durch den Ausbau im Holzfass einen besonderen Geschmack. Ein weiteres Beispiel ist der Einsatz von Zimtöl aus der Rinde des Zimtbaums in manchen Aromen. Andere Aromen enthalten Vanillin, das aus Lignin – einem Holzbestandteil – synthetisiert werden kann. Dass auch Erdbeeraroma, wie häufig behauptet, aus Sägespänen gewonnen wird, ist hingegen falsch.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Einsatz von Aromen in der Lebensmittelherstellung: Schon gewusst? Fakten rund um Aromen.
Aromen. Information des Lebensmittelverbands Deutschland. Auf lebensmittelverband.de (abgerufen am 10. Juni 2025)
Erdbeeraroma aus Sägespänen? Factsheet des Deutschen Verbands der Aromenindustrie. Auf aromenverband.de (abgerufen am 10. Juni 2025)
Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 (Aromenverordnung). Verordnung über Aromen und bestimmte Lebensmittelzutaten mit Aromaeigenschaften zur Verwendung in und auf Lebensmitteln vom 16. Dezember 2008. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 10. Juni 2025)
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (EU-Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV). Verordnung zur Information der Verbraucher über Lebensmittel vom 25. Oktober 2011. Auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 10. Juni 2025)
Zusatzstoffe unter der Lupe. Information der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit. Auf ages.at (abgerufen am 10. Juni 2025)
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