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Zusatzstoffe werden für verschiedenste Zwecke eingesetzt: ob zum Süßen, Verfeinern der Konsistenz oder um Lebensmittel besser verarbeitbar zu machen. Sie können bei der Herstellung, Verarbeitung, Verpackung oder Lagerung zugesetzt werden. Das hat lange Tradition: Bereits unsere Vorfahren haben bei der Bearbeitung von Nahrungsmitteln zusätzlich die technologische Wirkung bestimmter Stoffe oder Zutaten genutzt. Salz, Essig, Rauch, Kräuter, Honig oder Zucker halfen Lebensmittel zu aromatisieren, zu färben oder ihre Haltbarkeit zu verlängern.
Zusatzstoffe haben viele Funktionen. Heute sorgen beispielsweise
Je nach ihrer hauptsächlichen Funktion werden Zusatzstoffe in Lebensmitteln in 27 verschiedene Klassen unterteilt.
Zusatzstoffe werden in Klassen eingeteilt, welche Auskunft über die Funktion des jeweiligen Stoffes im Lebensmittel geben. Ein Zusatzstoff kann auch mehrere Funktionen haben und somit mehreren Klassen der folgenden Liste zugeteilt werden:
Etwa zwei Drittel der rund 320 derzeit in der EU zugelassenen Zusatzstoffe sind Stoffe, die in der Natur vorkommen. Zu ihnen zählt beispielsweise Vitamin C, das mit seiner chemischen Bezeichnung Ascorbinsäure (E 300) heißt und als Antioxidationsmittel eingesetzt werden kann. Ein weiteres Beispiel ist Pektin (E 440), das aus Pflanzen – meist Äpfeln – stammt und Fruchtmischungen, wie Marmeladen, fest werden lässt. Auch Glutamat (E 620) ist von Natur aus in hohen Mengen in Parmesan, Champignons oder Tomaten enthalten. Es wird zur Verstärkung des Geschmacks („Umami“) eingesetzt. Etwa ein Drittel der zugelassenen Zusatzstoffe wird künstlich hergestellt.
Der Einsatz von Zusatzstoffen in Lebensmitteln ist verboten, außer diese werden von der Behörde ausdrücklich bewilligt. Für die Zulassung in der EU müssen Zusatzstoffe gesundheitlich unbedenklich und technologisch notwendig sein. Zudem darf ihre Kennzeichnung die Konsumentinnen und Konsumenten nicht täuschen. Zusatzstoffe gehören zu den meist- und bestgetesteten Stoffen in der EU. Für die Zulassung prüft die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) jeden Zusatzstoff nach strengen Sicherheitskriterien. Außerdem unterliegen alle zugelassenen Zusatzstoffe einem Monitoring, in das laufend neue wissenschaftliche Erkenntnisse einfließen. Die EU-Verordnung Nr. 1331/2008 regelt das Genehmigungsverfahren und die europäische Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe. Sie wollen es genau wissen? Diese Liste der Zusatzstoffe und E-Nummern bietet einen Überblick.
Das „E“ stand ursprünglich für „Europa“. Die „E-Nummer“ besagt, dass der betreffende Stoff im Rahmen des Zulassungsverfahrens der EU für die Herstellung von Lebensmitteln zugelassen wurde. Das bedeutet: Er ist sicher für die menschliche Gesundheit und entspricht den verbindlichen Reinheitsanforderungen. Das „E“ hat sich im Laufe der Zeit als internationale Bezeichnung von geprüften und zugelassenen Zusatzstoffen etabliert.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens setzt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit für jeden Zusatzstoff einen sogenannten ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) fest. Das ist jene Dosis, die bei täglicher Aufnahme für Menschen ein ganzes Leben lang völlig unbedenklich ist. Selbst bei einer kurzfristigen und geringen ADI-Überschreitung besteht in der Regel keine Gefahr für die Gesundheit, da in die Bewertung hohe Sicherheitsfaktoren einfließen.
Ein Beispiel: Für den Süßstoff Aspartam (E 951) wurde ein ADI-Wert von täglich 40 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht festgelegt. Ein 60 Kilogramm schwerer Mensch kann demnach ein Leben lang pro Tag 2,4 Gramm Aspartam zu sich nehmen, ohne den Grenzwert zu überschreiten. Das entspricht umgerechnet dem Konsum von rund zwölf Dosen eines Light-Getränks à 0,33 Liter am Tag. Einzig Menschen mit der sehr seltenen Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie sollten kein Aspartam aufnehmen. Ein Hinweis auf der Verpackung („Enthält eine Phenylalaninquelle“) und die Nennung in der Zutatenliste macht Patienten mit dieser Erkrankung darauf aufmerksam.
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Dieses Video des dänischen Ingrediensforum vermittelt Basisinformationen rund um Zusatzstoffe. Video: DI DI
Zusatzstoffe sind „Zutaten“ eines Lebensmittels und müssen daher im Zutatenverzeichnis deklariert werden. Dort werden sie mit ihren „E-Nummern“ oder mit ihrer speziellen Bezeichnung aufgeführt. Zusätzlich ist auch der Klassenname anzugeben. Er verdeutlicht den Zweck der Anwendung aufgrund seiner Wirkung für das Lebensmittel, zum Beispiel „Süßungsmittel Saccharin“ oder „Süßungsmittel E 954“. Bei manchen Zusatzstoffen, wie Süßungsmitteln, sind zusätzliche Hinweise verpflichtend. So müssen Lebensmittel, die mehr als 10 Prozent Polyole (Zuckeraustauschstoff) enthalten, den gesetzlichen Hinweis „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ tragen.
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