Vom fruchtigen Erdbeeraroma bis zum nussigen Mandelgeschmack – der Einsatz von Aromen bei der Herstellung von Lebensmitteln ist nichts Neues: Bereits seit prähistorischer Zeit werden Nahrungsmittel aromatisiert. Eines der ersten Aromatisierungsmittel war vermutlich Rauch, der heute noch verwendet wird. Später wurden auch Pflanzenextrakte als Würzmittel in mittelalterlichen Apotheken eingesetzt. Erst im 19. Jahrhundert fanden eigens hergestellte Aromen ihren Weg in die Küche.
Was ist ein Aroma?
Das Wort „Aroma“ stammt aus dem Griechischen und bedeutete ursprünglich Gewürz. Heute bezeichnet das Aroma den besonderen Geruch oder Geschmack eines Lebensmittels. Laut der europäischen Aromenverordnung (EG) Nr. 1334/2008 ist ein Aroma ein Erzeugnis, das als solches nicht zum Verzehr bestimmt ist, sondern Lebensmitteln zugesetzt wird, um sie zu verfeinern.
Wofür werden Aromen eingesetzt?
Aromen können Lebensmitteln aus verschiedenen Gründen zugesetzt werden, zum Beispiel:
- Verstärkung des Geschmacks, um dem Lebensmittel eine besondere Würze zu verleihen oder geschmacklich abzurunden.
- Ausgleich von Aromaverlusten, die etwa bei der Produktion, Lagerung oder Zubereitung vorkommen können.
- Standardisierung des Geschmacks, da Rohstoffe wie Früchte oder Gewürze saisonalen Schwankungen unterliegen. Aromen können dabei helfen, den gewohnten Geschmack eines Produkts konstant zu halten.
- Alternative für schwer verfügbare Zutaten, wie beispielsweise Trüffel oder Vanille, ohne auf diese Rohstoffe zurückgreifen zu müssen.
- Entwicklung neuer Geschmacksrichtungen, zum Beispiel „Mango-Chili“ oder „Salzkaramell“, um vielfältige Produkte anzubieten.
Wie viele Aromen gibt es?
Rund 10.000 Aromastoffe sind heute in der Natur identifiziert. Etwa 2.500 davon werden in der modernen Lebensmittelherstellung verwendet. Die genaue Anzahl der existierenden und eingesetzten Aromen lässt sich nicht pauschal beziffern, da ständig neue Aromen entwickelt werden und viele Mischungen aus bekannten Aromastoffen bestehen.
Videotipp: Warum brauchen wir Aromen?
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Einfach erklärt: Dieses Video veranschaulicht, welche Arten von Aromen es gibt, wie Aromen entstehen und inwiefern sie dazu beitragen können, dass wir uns abwechslungsreicher ernähren. Video: Lebensmittelverband Deutschland
Wie sind Aromen rechtlich geregelt?
Die in Lebensmitteln verwendeten Aromen müssen gesundheitlich unbedenklich sein und dürfen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irreführen. Die Bedingungen für ihre Herstellung, Sicherheit, Verwendung und Kennzeichnung sind EU-weit einheitlich geregelt. Jeder Aromastoff muss zum Gebrauch zugelassen werden. Dazu wird er von internationalen Expertengremien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft. Mit der Verordnung (EU) Nr. 872/2012 wurde die Liste der in der EU zugelassenen Aromastoffe für Nahrungsmittel festgelegt.
In welchem Umfang werden Aromen eingesetzt?
Aromen werden Lebensmitteln nur in sehr geringer Dosis beigesetzt – in der Regel kommt auf 1 Kilogramm Lebensmittel 1 Gramm Aroma. Das Aroma setzt sich zu 10 bis 20 Prozent aus aromatisierenden Bestandteilen zusammen. Der Rest sind andere Zutaten wie Lösungsmittel oder Trägerstoffe (zum Beispiel Stärke oder Milchzucker). Diese sorgen dafür, dass das Aroma leichter zu verarbeiten ist und im Lebensmittel besser zur Geltung kommt.
Können Aromen Allergien auslösen?
Das Immunsystem von Allergikern reagiert oft auf kleinste Mengen eines Allergens. Echte Lebensmittelallergien werden am häufigsten durch natürliche Eiweißverbindungen, wie in Fischen oder Nüssen, ausgelöst. In Aromen sind diese Verbindungen jedoch kaum mehr vorhanden. Der Grund dafür sind die zahlreichen Reinigungsstufen im Herstellungsverfahren. Daher gelten sie auch nicht als allergieauslösend. Dennoch müssen Inhaltsstoffe oder Bestandteile eines Aromas, die als allergener Stoff definiert sind, bei der Nennung des Aromas in der Zutatenliste angeführt werden (zum Beispiel „Aroma aus Weizen“).

Wird einem Lebensmittel ein Aroma zugesetzt, ist dies in der Zutatenliste auf der Verpackung ersichtlich. Foto: PixelsEffect / iStock
Wie werden Aromen gekennzeichnet?
Die Kennzeichnung von Aromen in verpackten Lebensmitteln ist in der Aromenverordnung (EG) Nr. 1334/2008 geregelt. Aromen werden in der Zutatenliste mit dem Wort „Aroma“ gekennzeichnet. Zusätzlich kann ein Aroma genauer bezeichnet oder beschrieben werden, wie „Erdbeeraroma“.
Welche Kategorien von Aromen gibt es?
Nach der europäischen Aromenverordnung (EG) Nr. 1334/2008 werden Aromen in sechs Kategorien unterteilt. Sie unterscheiden sich vor allem in ihrer Herstellungsweise sowie in den verwendeten Ausgangsstoffen:
- Aromastoffe: chemisch definierte Stoffe mit Aromaeigenschaften, die natürlich vorkommen oder synthetisch hergestellt sein können, zum Beispiel Vanillin.
- Aromaextrakte: komplexe Mischung aus Aromastoffen, die durch physikalische Verfahren wie Destillation oder Extraktion aus pflanzlichen oder tierischen Rohstoffen gewonnen werden, zum Beispiel Vanilleextrakt oder Orangenöl.
- Reaktionsaromen: entstehen durch Erhitzen von zucker- und stickstoffhaltigen Zutaten, wodurch neue Aromen gebildet werden, zum Beispiel beim Rösten von Kaffeebohnen oder beim Backen von Brot.
- Raucharomen: kommen durch das Kondensieren von Rauch in Wasser zustande, etwa geräucherter Schinken.
- Aromavorstufen: entwickeln ihre aromatische Wirkung durch Reaktion mit anderen Zutaten während der Zubereitung oder Verarbeitung von Lebensmitteln, unter anderem Kohlenhydrate.
- Sonstige Aromen: umfassen alle weiteren Aromen, zum Beispiel grillähnliche Aromen durch das Erhitzen von Pflanzenölen.
Was haben ätherische Öle mit Aromen zu tun?
Ein ätherisches Öl ist ein Produkt, das entweder durch Destillation oder mechanische Behandlung (z.B. Pressen) aus aromatischen Pflanzen hergestellt wird (z.B. Orangenöl aus Orangenschalen). Nur etwa 1 Prozent der rund 345.000 Pflanzenarten unserer Erde enthält diese Öle. Sie kommen in Lebensmitteln selbst zum Einsatz als auch in Aromen, mit denen wiederum Lebensmittel aromatisiert werden.
Gewonnen werden sie aus verschiedenen Pflanzenteilen, je nach Art der Pflanze:
- Früchte: zum Beispiel Zitronenöl aus Zitronenschalen
- Blätter: zum Beispiel Basilikumöl aus Basilikumblättern
- Nadeln: zum Beispiel Kiefernöl aus Kiefernnadeln
Was sind „natürliche“ und „künstliche“ Aromen?
Aromen können sowohl natürlichen Ursprungs sein als auch chemisch oder synthetisch hergestellt werden.
Natürliche Aromen

Natürliche Aromen, etwa aus Früchten oder Kräutern, dürfen ausschließlich aus natürlichen Zutaten bestehen. Foto: ChaoticMind / Adobe Stock
Natürliche Aromen werden ausschließlich aus Ausgangsstoffen gewonnen, die in der Natur vorkommen, zum Beispiel in Kräutern oder Früchten. Sie entstehen durch Verfahren wie Destillation, Extraktion oder Fermentation, können sich aber auch bei der Essenszubereitung bilden, etwa beim Braten oder Rösten. Wegen ihres breiten Vorkommens in der Natur werden viele Aromastoffe aus natürlichen Rohstoffen mit natürlichen Verfahren gewonnen. Sie dürfen in der Zutatenliste als „natürliches Aroma“ deklariert werden.
Synthetische („künstliche“) Aromen

Aromen, die nicht natürlichen Ursprungs sind, werden mit chemischen Methoden erzeugt oder synthetisch hergestellt. Foto: StockRocket / iStock
Nicht natürliche oder umgangssprachlich oftmals als „künstlich“ bezeichnete Aromen kommen in der Natur entweder nicht vor oder werden nicht aus natürlichen Quellen gewonnen. Sie werden mit chemischen Methoden aus geeigneten Rohstoffen erzeugt oder synthetisch hergestellt. Diese Aromen sind stabil in der Verarbeitung und Lagerung sowie sicher für den Verzehr. In der Zutatenliste werden sie mit der allgemeinen Bezeichnung „Aroma“ angeführt.
Vanillin kann beispielsweise natürlich oder auf synthetischem Weg gewonnen werden. Der Geruch, Geschmack sowie die Sicherheit sind bei beiden Varianten identisch.
Beispiel: Natürliches und synthetisch hergestelltes Erdbeeraroma
Ein Aroma darf nur dann als „natürlich“ gekennzeichnet werden, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind. Wie diese aussehen, zeigt folgendes Beispiel zu Erdbeeraroma:

Mindestens 95 Prozent der Aromastoffe müssen aus Erdbeeren stammen, damit ein Aroma als „natürliches Erdbeeraroma“ bezeichnet werden darf. Foto: Tatiana Bralnina / Shutterstock
- „Natürliches Erdbeeraroma“: Diese Bezeichnung ist nur erlaubt, wenn mindestens 95 Prozent der Aromastoffe aus der Erdbeere stammen. Die restlichen 5 Prozent müssen ebenfalls natürlichen Ursprungs sein. Sie dürfen nur dazu dienen, das Aroma zu standardisieren oder geschmacklich abzurunden, zum Beispiel durch einen Hauch Zitronenöl für eine frischere Note.
- „Natürliches Erdbeeraroma mit anderen natürlichen Aromen“: Die Zutaten bestehen teilweise aus Erdbeeren, der Fruchtanteil ist jedoch geringer als 95 Prozent. Weitere natürliche Aromen, die nicht aus Erdbeeren gewonnen wurden, dürfen ebenfalls enthalten sein.
- „Natürliches Aroma“ (mit Erdbeergeschmack): Hier stammen die Aromastoffe zwar alle aus natürlichen Quellen, aber nicht hauptsächlich aus Erdbeeren. Das Aroma schmeckt dann zum Beispiel nach Erdbeere, enthält jedoch meist nur minimale oder keine Erdbeerbestandteile. Stattdessen kommen andere natürliche Ausgangsstoffe wie fermentierte Öle aus Getreide oder Maniok zum Einsatz.
- „Erdbeeraroma“: Diese Variante ohne den Hinweis „natürlich“ bezieht sich nur auf den Geschmack. Sie gibt keinen Hinweis auf die verwendeten Ausgangsstoffe – diese können natürlichen oder synthetischen Ursprungs sein. Das heißt: Das Aroma schmeckt nach Erdbeere, muss aber nicht aus Erdbeeren kommen.
Aromen. Information des Deutschen Lebensmittelverbands auf lebensmittelverband.de (abgerufen am 12. Juni 2025)
Factsheet: Lösen Aromen Allergien aus? Information des Deutschen Aromenverbands (DVAI) auf aromenverband.de (abgerufen am 12. Juni 2025)
Factsheet: Was steckt eigentlich drin in Aromen? Information des Deutschen Aromenverbands (DVAI) auf aromenverband.de (abgerufen am 12. Juni 2025)
Factsheet: Wie werden Aromen gekennzeichnet? Information des Deutschen Aromenverbands (DVAI) auf aromenverband.de (abgerufen am 12. Juni 2025)
Zusatzstoffe, Enzyme und Aromen. Schwerpunkthema vom 5. Jänner 2022. Information des Fachverbands der Lebensmittelindustrie auf dielebensmittel.at (abgerufen am 12. Juni 2025)
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