Tamara Rudavsky, Referentin für Lebensmittel- und Futtermittelrecht beim Fachverband der Lebensmittelindustrie, sitzt an einem Tisch und blickt in die Kamera.

Foto: Fachverband der Lebensmittelindustrie

Verantwortung

EU-Entwaldungsverordnung: „Zu viel Bürokratie schützt keinen Baum“

Was steckt hinter der EU-Entwaldungsverordnung? Welche Vereinfachungen sind geplant und wie wird die Umsetzung in Österreich aussehen? Wir haben mit der Expertin Tamara Rudavsky vom Fachverband der Lebensmittelindustrie gesprochen.

Warum wurde die EU-Entwaldungsverordnung (EU-Deforestation Regulation, EUDR) eigentlich ins Leben gerufen

Tamara Rudavsky: Mit der Entwaldungsverordnung möchte die EU verhindern, dass Wälder weltweit abgeholzt oder geschädigt werden. Insbesondere soll sie unterbinden, dass Wälder nur deshalb gerodet werden, um neue landwirtschaftliche Flächen zu schaffen – zum Beispiel für Weiden oder Anbauflächen. Laut der Welternährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO ging zwischen 1990 und 2020 weltweit mehr Wald verloren, als die EU an Fläche hat. Das verschärft sowohl den Verlust der Artenvielfalt als auch die Erderwärmung – zwei der größten Herausforderungen unserer Zeit.


Welche Themen regelt die Verordnung?

Rudavsky: Die EU sieht sich im Rahmen ihres Green Deal in der Verantwortung: Sieben Rohstoffe – Rinder, Kakao, Kaffee, PalmölSoja, Holz und Kautschuk – sowie zahlreiche daraus hergestellte Produkte gelten als Faktoren für Entwaldung. Künftig dürfen sie in der EU nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie entwaldungsfrei erzeugt wurden und vollständig rückverfolgbar sind. 

Die Unternehmen müssen die Einhaltung der Regelungen prüfen, in einer Sorgfaltserklärung dokumentieren und online bestätigen. So soll sichergestellt werden, dass diese Rohstoffe künftig nur mehr von Flächen gewonnen werden, die seit dem 31. Dezember 2020 nicht mehr für die landwirtschaftliche Nutzung abgeholzt wurden. 

Die Unternehmen müssen die Einhaltung der Regelungen prüfen, in einer Sorgfaltserklärung dokumentieren und online bestätigen. So soll sichergestellt werden, dass diese Rohstoffe künftig nur mehr von Flächen gewonnen werden, die nicht für die landwirtschaftliche Nutzung abgeholzt wurden.

Portraitfoto von Tamara Rudavsky vor grünem Hintergrund

Tamara Rudavsky, Referentin für Lebensmittel- und Futtermittelrecht im Fachverband der Lebensmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich

Ende 2025 wurden zentrale Änderungen der Verordnung beschlossen – darunter Erleichterungen für Unternehmen und erneut ein späterer Start. Warum war das notwendig?

Rudavsky: Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) ist seit ihrem Inkrafttreten im Juni 2023 umstritten. Sie lässt viele Fragen offen und die Unternehmen hatten mit fehlender Rechtssicherheit zu kämpfen. Auch das technische EU-Informationssystem zum Hochladen der Sorgfaltspflichterklärung sowie das Länder-Benchmarkingsystem verzögerten sich. 

Zusätzlich wurde der Widerstand aus Drittstaaten lauter: Diese unterliegen nicht direkt der Verordnung, befürchten aber negative Auswirkungen auf ihre meist kleinstrukturierte Landwirtschaft. Denn die aufwendigen europäischen Vorgaben werden in der Praxis aller Voraussicht nach nur die größeren landwirtschaftlichen Produzenten erfüllen können. 

Darum wurde der Start der EUDR zunächst um ein Jahr auf den 30. Dezember 2025 – und schließlich auf den 30. Dezember 2026 beziehungsweise den 30. Juni 2027 für Klein- und Kleinstunternehmen verschoben.
 

Im Zuge der Anpassung wurden die Vorgaben für Unternehmen vereinfacht. Was bedeutet das konkret?

Rudavsky: Künftig muss nicht mehr jedes Unternehmen in der Lieferkette sämtliche Sorgfaltspflichten prüfen und dokumentieren, sondern nur mehr das erste Unternehmen. Mit anderen Worten: Nur noch das Unternehmen, das einen Rohstoff erstmals in die EU einführt oder hier in Verkehr bringt, hat sämtliche Prüf- und Dokumentationsschritte vorzunehmen. Das entlastet die in der Lieferkette nachgelagerten Unternehmen sowie das EU‑Informationssystem, ohne zu Informationsverlust zu führen. Denn entscheidend ist allein, wo der Rohstoff herkommt und ob dort Entwaldung stattgefunden hat – wiederholte Prüfungen derselben Fakten durch jedes einzelne Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bis zu den Konsumentinnen und Konsumenten bringen keinen Mehrwert.

Entscheidend ist allein, wo der Rohstoff herkommt und ob dort Entwaldung stattgefunden hat – wiederholte Prüfungen derselben Fakten durch jedes einzelne Unternehmen bringen keinen Mehrwert.

Portraitfoto von Tamara Rudavsky vor grünem Hintergrund

Tamara Rudavsky, Referentin für Lebensmittel- und Futtermittelrecht im Fachverband der Lebensmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich

Die EU-Entwaldungsverordnung verlangt die entwaldungsfreie Produktion – vom Feld bis ins Regal. Welche Chancen und Herausforderungen entlang der Lieferkette sind damit verbunden?

Rudavsky: Die EUDR eröffnet Chancen für mehr Nachhaltigkeit und kann das Vertrauen umweltbewusster Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. Gleichzeitig stellt sie Unternehmen vor erhebliche praktische und bürokratische Hürden, denn sie verlangt eine bislang beispiellose, aufwendige Dokumentation globaler Lieferketten.

Die jüngsten Anpassungen bringen Erleichterungen, doch der organisatorische und finanzielle Aufwand bleibt auch danach noch erheblich. Einige Drittstaaten geben die geforderten Daten nicht heraus, was langjährig stabile Lieferbeziehungen belasten kann. Zudem besteht das Risiko, dass Erzeugerländer aufgrund der strengen EU-Vorgaben andere Absatzmärkte wie Asien oder die USA bevorzugen, was die Rohstoffverfügbarkeit in der EU beeinträchtigen könnte.
 

In der Verordnung sind sieben Rohstoffe – darunter Kakao oder Kaffee – erfasst. Was bedeutet das praktisch für Lebensmittelunternehmen? Haben Sie Beispiele aus dem Alltag der Branche?

Rudavsky: Eine typische Lieferkette für Schokolade zeigt gut, was die Verordnung praktisch bedeutet: Für den Import von Kakaobohnen muss der Importeur umfangreiche Informationen einholen, samt Geodaten aller Anbauflächen – das kann rasch in tausende von Datenpunkten gehen. Sind alle Vorgaben erfüllt, erfolgt seine Sorgfältigkeitserklärung. Dank der Erleichterungen in der EUDR sind die nachgelagerten Weiterverarbeiter der Kakaobohnen sowie Hersteller der Schokolade nicht mehr verpflichtet, eigene Erklärungen abzugeben.

Aus der Praxis: Die Lieferkette für Schokolade


1. Import der Kakaobohnen

Kakaobohnen kommen meist aus Afrika und durchlaufen viele Stationen, bevor sie in der EU ankommen. Das importierende Unternehmen – oft ein Großhändler – muss nachweisen, dass die Bohnen legal und entwaldungsfrei erzeugt wurden. Dafür braucht es umfangreiche Informationen, inklusive Geodaten aller Anbauflächen. Eine Lieferung kann tausende solcher Datenpunkte enthalten, weil sie meist von vielen kleinen Betrieben stammt. Wird ein nicht zu beseitigendes Entwaldungsrisiko festgestellt, dürfen die Bohnen nicht eingeführt werden.
 

2. Sorgfaltserklärung des Großhändlers

Stellt der Großhändler kein Risiko fest, gibt er eine Sorgfaltserklärung im EU‑Informationssystem ab und erhält eine Referenznummer, die er an seine direkten Kunden – die ersten nachgelagerten Unternehmen – weitergeben muss.
 

3. Weiterverarbeitung zu Kakaomasse, -pulver oder -butter

Einer dieser Kunden stellt aus den Bohnen beispielsweise verschiedene Kakaoprodukte her, unter anderem Kakaomasse. Auch diese Produkte fallen unter die Verordnung. Als erstes nachgelagertes Unternehmen muss der Weiterverarbeiter die ursprüngliche Referenznummer des Importeurs speichern. Weitere Prüfpflichten entstehen für ihn in der Regel nicht.
 

4. Herstellung der Schokolade

Ein Pralinenhersteller, der die Kakaomasse einkauft, verarbeitet diese zu Schokolade und verkauft sie direkt oder über den Handel. Er hat keine weiteren Pflichten und muss auch keine Referenznummer speichern.

Wie wird die EU-Entwaldungsverordnung in Österreich umgesetzt? Wer kontrolliert, ob die Regeln eingehalten werden?

Rudavsky: Der Vollzug der Verordnung und die Festlegung von Sanktionen liegt bei den EU-Mitgliedstaaten. In Österreich wird aller Voraussicht nach das Bundesamt für Wald zuständig sein. Das wird in einem nationalen Durchführungsgesetz geregelt, das derzeit noch nicht veröffentlicht ist. Die Kontrollen finden höchstwahrscheinlich online statt. Stellt die Behörde einen Verstoß gegen die EUDR fest, werden Maßnahmen und Sanktionen verhängt.

Hinzu kommt das europäische Länder‑Benchmarking: Damit wird jedes Land weltweit in drei Risikokategorien eingeteilt: niedrig, mittel und hoch. Unter anderem gelten Österreich, alle EU-Staaten, die USA und China als Länder mit niedrigem Risiko für Entwaldung. In der mittleren Kategorie liegen etwa Indonesien, Malaysia, Paraguay und Brasilien. Als Hoch‑Risiko-Staaten gelten derzeit Russland, Belarus, Myanmar und Nordkorea. Importe aus Ländern mit hohem Risiko werden von den Behörden deutlich häufiger kontrolliert werden als jene aus Ländern mit niedrigem Risiko.
 

Wie viele heimische Lebensmittelbetriebe sind von der EUDR betroffen?

Rudavsky: Konkrete Zahlen sind kaum seriös zu nennen, weil die Verordnung weit über klassische Lebensmittelproduzenten hinausreicht, etwa was Holz oder Kautschuk betrifft. Selbst Bauteile wie Dichtungsringe oder Förderbänder können EUDR‑pflichtig sein. Ein Praxisbeispiel: Ein Betrieb muss spezielle Dichtungsringe aus einem Drittstaat beziehen, weil sie in der EU nicht erhältlich sind – und muss dafür die komplette Sorgfaltspflicht erfüllen. Futtermittel wie Sojaschrot fallen ebenfalls darunter und betreffen letztlich große Teile der Wertschöpfungskette.
 

Viele Unternehmen fragen sich, mit welchem Ressourcen- und Kostenaufwand sie rechnen müssen?

Rudavsky: Die größten Stolpersteine sind fehlende oder unzuverlässige Daten aus den Anbauländern, komplexe Lieferketten mit vielen Zwischenhändlern und die technische Umsetzung der Rückverfolgbarkeit bis zur Fläche (Stichwort Geodaten). Betriebe stehen vor der Frage, wie sie das alles mit begrenzten Ressourcen bewältigen sollen. Teils werden dafür neue Stellen geschaffen oder externe Beratung zugekauft. Je nach Unternehmensgröße und Produktportfolio reichen die Kosten von überschaubarem Anpassungsaufwand bis hin zu spürbaren Investitionen in digitale Systeme und Lieferantenmanagement.
 

Welche Rahmenbedingungen braucht es Ihrer Meinung nach, damit Wälder auf globaler Ebene nachhaltig genutzt werden können?

Rudavsky: Wirksamer Waldschutz braucht vor allem eines: klare und verlässliche Regeln. Ebenso entscheidend sind echte Partnerschaften mit Erzeugerländern und Unterstützung für die Landwirtinnen und Landwirte vor Ort beim Umstieg auf entwaldungsfreie Produktion. Doch eines darf nicht übersehen werden: Zu viel Bürokratie schützt keinen einzigen Baum. Erst wenn unnötige Vorgaben abgebaut werden, können Unternehmen ihre Energie dorthin lenken, wo sie wirklich etwas bewirkt – in Klimaschutz und faire, nachhaltige Lieferketten.

Über Tamara Rudavsky

Tamara Rudavsky ist seit 2023 Referentin für Lebensmittel- und Futtermittelrecht im Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie (kurz: Fachverband der Lebensmittelindustrie) der Wirtschaftskammer Österreich. Sie studierte Lebensmittelwissenschaften und -technologie an der Universität für Bodenkultur Wien und war anschließend als Lektorin am Institut für Lebensmittelwissenschaften und als wissenschaftliche Projektmitarbeiterin beim „Austrian Competence Centre for Feed and Food Quality, Safety & Innovation“ (FFoQSI) tätig. Tamara Rudavsky ist Preisträgerin des Wissenschaftspreises DER ALIMENTARIUS und Vorstandsmitglied des Vereins Österreichischer Lebensmittel- und Biotechnologen (VÖLB).

  • Interview mit Tamara Rudavsky, Referentin für Lebensmittel- und Futtermittelrecht im Fachverband der Lebensmittelindustrie der Wirtschaftskammer Österreich im März 2026

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