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Der Wald hat viele wichtige Aufgaben: Er ist Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen, speichert Wasser und bildet die Lebensgrundlage für etwa ein Drittel der Weltbevölkerung. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) schätzt, dass zwischen 1990 und 2020 weltweit eine Waldfläche so groß wie die EU verloren gegangen ist, nämlich 420 Millionen Hektar.
Eine Entwaldung findet dabei auch zugunsten der Schaffung landwirtschaftlicher Nutzfläche statt. Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, diese Entwicklungen mit der Verordnung (EU) 2023/11151 (EU-Entwaldungsverordnung) einzudämmen. Mit dieser European Deforestation Regulation (kurz: EUDR) soll auch der europäische Green Deal unterstützt werden.
Die Verordnung gilt ab 30. Dezember 2025 für große und mittlere Unternehmen und ab 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen. 2024 hatte die EU eine zusätzliche zwölfmonatige Einführungsfrist gewährt und somit den ursprünglichen Zeitpunkt der Anwendung um ein Jahr nach hinten verschoben.
Es dürfen künftig nur noch Lebensmittel in die EU importiert, dort verkauft oder aus der EU exportiert werden, die „entwaldungsfrei“ sind. Das bedeutet, dass für ihre Herstellung seit dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet wurde, um Platz für Weideflächen oder andere landwirtschaftliche Flächen zu schaffen.
Laut der EU-Kommission sollen vor allem sieben Rohstoffe zur Rodung von Wäldern beitragen. Daher müssen diese und bestimmte daraus hergestellte Lebensmittel sowie andere Güter künftig „entwaldungsfrei“ produziert werden:
Die Prozentwerte spiegeln den Beitrag der EU zur Entwaldung durch Import bzw. Konsum dieser Rohstoffe wider.
Ebenfalls „entwaldungsfrei“ müssen – neben vielen anderen Produkten des alltäglichen Lebens – auch bestimmte Lebensmittel sein, die
Welche Lebensmittel das konkret sind, ist in Anhang I der Verordnung unter „relevante Erzeugnisse“ aufgelistet.
Die Regelung gilt für Marktteilnehmer, konkret Unternehmen, die Lebensmittel in der EU herstellen, in die EU importieren oder aus der EU exportieren sowie für Händler, die relevante Produkte entgeltlich oder unentgeltlich in der EU anbieten.
Unternehmen haben drei Vorgaben zu erfüllen, bevor sie bestimmte Lebensmittel verkaufen dürfen:
Diese Anforderungen verlangen nach einer umfangreichen Dokumentation, damit bei Kontrollen nachgewiesen werden kann, dass alle Bedingungen erfüllt sind. Es gibt Erleichterungen für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die EU-Kommission bietet Fragen und Antworten zur EU-Entwaldungsverordnung an. Diese Informationen werden regelmäßig aktualisiert, um zu helfen, die Verordnung richtig zu verstehen und anzuwenden: FAQs der EU-Kommission (englische Version). Hilfreich sind auch die allgemeinen Informationen zur Entwaldungsverordnung sowie die deutsche Übersetzung der FAQs.
Die Sorgfaltserklärung dient dem Nachweis, dass Produkte „entwaldungsfrei“ hergestellt sind. Sie besteht aus drei Teilen: Informationsanforderungen, Risikobewertung und Risikominderung.
Die Unternehmen müssen angeben, um welches Produkt es sich handelt, wie viel davon vorhanden ist, woher es kommt und wohin es geliefert wird. Außerdem sind die genauen Standorte aller Flächen anzugeben, von denen die Rohstoffe stammen (Geolokalisierung). Zusätzlich sind Informationen nötig, die zeigen, dass das Produkt ohne Abholzung hergestellt wurde und alle relevanten Gesetze im Herstellungsland eingehalten wurden.
Um sicherzustellen, dass die Produkte ohne Abholzung hergestellt wurden, muss das Unternehmen mindestens einmal im Jahr seine Informationen (Teil 1) überprüfen. Dabei wird kontrolliert, ob alle Vorgaben eingehalten wurden. Dieser Vorgang muss vom Unternehmen dokumentiert werden.
Zeigt die Risikobewertung, dass die Produktion womöglich nicht den Vorschriften entspricht, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Risiko zu eliminieren. Denn nur Produkte ohne Risiko und ohne Abholzung, also „entwaldungsfreie“ Waren, dürfen verkauft werden. Dieser Prozess muss schriftlich festgehalten werden.
Mit der Sorgfaltserklärung bestätigen die Unternehmen, dass sie ihre Pflichten erfüllt haben. Diese Erklärung wird in das digitale EU-Informationssystem hochgeladen. Behörden, die die Einhaltung der Vorschriften überwachen, haben darauf Zugriff.
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Kurz erklärt: Dieses Video gibt einen Überblick, welche Ziele die EU-Entwaldungsverordnung verfolgt, welche Bedingungen daran geknüpft sind und wer diese erfüllen muss. Video: Deutsche Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesinformationszentrum Landwirtschaft
Entspricht ein Lebensmittel nicht den Vorschriften, weil bei seiner Herstellung Wald zugunsten von beispielsweise Weideland abgeholzt wurde, darf es in der EU nicht mehr verkauft werden.
Behörden der EU-Mitgliedstaaten werden überprüfen, ob die Verordnung eingehalten wird. In Österreich sind dafür aller Voraussicht nach das Bundesamt für Wald und die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig. Sie sollen die Unternehmen unangekündigt und stichprobenartig kontrollieren. Wird ein Verstoß festgestellt, können die nationalen Behörden Maßnahmen ergreifen, etwa die Beschlagnahmung der Ware. Außerdem könnten je nach Land Geldstrafen verhängt werden.
Bis spätestens 30. Juni 2025 wird die EU ein weltweites Benchmarking festlegen und die Mitgliedstaaten und andere Länder in drei Risikokategorien für Entwaldung einteilen: „geringes“, „normales“ und „hohes“ Risiko. Ist ein Land mit einem „geringem“ Risiko für Entwaldung bewertet, müssen Unternehmen in ihrer Sorgfaltserklärung nur die Informationsanforderungen (Teil 1) erfüllen, wenn sie von dort etwa Kakao, Soja, Kaffee oder Rinder beziehen. Risikobewertung und -minderung sind nicht nötig. Es wird erwartet, dass Österreich als Land mit geringem Risiko eingestuft wird.
Dieser Text ist angelehnt an einen Beitrag zur EU-Entwaldungsverordnung aus der Zeitschrift „Die Ernährung“, Volume 47, 5/2023. Die sechs Mal jährlich erscheinende Fachzeitschrift informiert über aktuelle Entwicklungen bei Lebensmitteln in den Bereichen Wissenschaft, Recht, Technologie und Wirtschaft. Den im Magazin erschienenen Artikel sowie Informationen zum Abo finden Sie hier: ernaehrung-nutrition.at.
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