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Stellen Sie sich eine Mahlzeit wie Spaghetti mit Tomatensugo vor: Alleine die Sauce besteht aus zahlreichen Zutaten – von Tomaten und Zwiebeln über Olivenöl bis hin zu verschiedenen Kräutern und Gewürzen. Woher stammen die Rohwaren? Wann und wo wurden sie weiterverarbeitet? Und welche Betriebe waren daran beteiligt? Um diese Fragen zu beantworten, führen alle Unternehmen entlang der Lebensmittelkette genau Buch.
Jeder Betrieb muss nachweisen können, von welchem Unternehmen er seine Waren bekommt und an welches Unternehmen er seine Erzeugnisse liefert. Dadurch lässt sich der Weg eines Lebensmittels und seiner Zutaten auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen durchgehend nachvollziehen.
Das bringt Sicherheit für Konsumentinnen und Konsumenten: Ist ein Lebensmittel beispielsweise verunreinigt, lässt sich genau feststellen, welche Erzeugnisse betroffen sind und wohin diese geliefert wurden. Gesundheitsschädliche Lebensmittel können schnell und gezielt vom Markt genommen werden. Dank der genauen Ursachenermittlung lässt sich ein möglicher Schaden zudem leichter begrenzen. Damit bildet die Rückverfolgbarkeit eine zentrale Säule der Lebensmittelsicherheit.
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Wie können die Bestandteile eines Lebensmittels rückverfolgt werden? Der Prozess im Überblick. Video: Deutscher Lebensmittelverband
Jeder Betrieb – also Landwirt, Importeur, Transporteur, Verarbeiter oder Lebensmittelhändler – muss den unmittelbaren Vorlieferanten und den unmittelbaren Abnehmer seiner Ware dokumentieren. Auf Nachfrage der Behörden sind diese Informationen bekannt zu geben. Dies ist seit 2005 in allen Mitgliedsländern der EU für die Unternehmen der Lebensmittelkette verpflichtend (EG-Basisverordnung Nr. 178/2002). Die Vorgaben betreffen nicht nur die Lebensmittel selbst, sondern auch alle Produkte, die damit in Kontakt kommen, wie Verpackungen. Ausgefeilte Systeme und moderne Informationstechnologien sichern die lückenlose Rückverfolgung ab.
Rückverfolgt wird in der Regel eine Charge: Das sind Produkte, die in einem definierten Arbeitsgang gemeinsam hergestellt wurden – etwa aus einer Menge Teig gebackene Brote oder Produktionseinheiten innerhalb eines bestimmten Zeitraums wie zum Beispiel einer Stunde. Zur Identifikation der Charge dient unter anderem das Mindesthaltbarkeitsdatum oder die sogenannte Losnummer.
Ist auf der Verpackung kein Mindesthaltbarkeitsdatum nach Tag und Monat oder kein Verbrauchsdatum angegeben, bekommt jeder Teil der Charge die gleiche Loskennzeichnung. Diese umfasst Ziffern, Buchstaben oder eine Kombination aus beidem. Der Losnummer geht der Buchstabe „L“ voraus, es sei denn, sie unterscheidet sich deutlich von anderen Angaben. Anhand dieser Identifikationsmöglichkeit können Lebensmittelunternehmer gezielt vorgehen, wenn ein Lebensmittel zurückgerufen werden muss.
Die Verfolgung von Lebensmitteln und ihren Zutaten endet an der Kasse im Lebensmitteleinzelhandel. Hat ein nicht sicheres Lebensmittel bereits die Verbraucherinnen und Verbraucher erreicht, müssen die Lebensmittelunternehmer für einen umgehenden Rückruf des Produkts sorgen und die Behörde informieren. Auf der Internetplattform Produktwarnungen & Produktrückrufe der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) werden Warnungen und Informationen von Herstellern und Behörden veröffentlicht.
Der öffentliche Rückruf erfolgt über die Medien. Auch in den Handelsgeschäften finden sich am Regal und im Kassenbereich Informationen, wenn ein Produkt zurückgerufen werden musste. Anhand des bekannt gegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums oder der Losnummer der betroffenen Produkte können Konsumentinnen und Konsumenten feststellen, ob ihre Vorräte betroffen sind.
Der Weg jeder einzelnen Zutat eines Lebensmittels muss nachvollziehbar sein. Das gilt beispielsweise auch für die Bestandteile einer Gewürzmischung im Tomatensugo. Viele Gewürze werden aus der ganzen Welt bezogen, da sie in Österreich nicht wachsen oder nicht in ausreichender Menge vorhanden sind. Pfeffer wächst vor allem in Indien, Indonesien, Vietnam und Brasilien, Knoblauch wird vielfach in den USA, China und Südeuropa angebaut. Der Lebensmittelhersteller muss genau wissen, von welchem Betrieb er seine Gewürze bezieht – selbst wenn diese nur in äußerst geringer Menge im Produkt vorkommen. Und er muss im Rahmen der Rückverfolgung angeben können, an wen er das verarbeitete Tomatensugo geliefert hat.
Mehr zum Import von und dem nachhaltigen Umgang mit Agrarrostoffen in der Lebensmittelproduktion erfahren Sie in unseren Beiträgen Agrarrohstoffe: Vieles muss importiert werden und Best Practice: Nachhaltiger Umgang mit Agrarrohstoffen.
Wenn Sie sich das nächste Mal ein würziges Sugo zu Ihren Spaghetti schmecken lassen, können Sie sicher sein, dass der Weg jeder Zutat genau dokumentiert wurde – von der Aussaat der Pflanzen am Beginn der Lebensmittelkette über die Verarbeitung der Rohware bis zur Anlieferung des fertigen Produkts im Geschäft.
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