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Österreich liegt beim Konsum und bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln europaweit im Spitzenfeld. Am stärksten gefragt sind Bio-Milch und -Eier. Doch wie sind Bio-Produkte rechtlich definiert? Was hat es mit dem EU-Bio-Logo auf sich? Und was muss auf der Verpackung stehen? Lesen Sie hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Bio-Lebensmittel werden nach speziellen, gesetzlich festgelegten Grundsätzen hergestellt. In der Bio-Landwirtschaft dürfen keine chemisch-synthetische Dünger und konventionelle Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Auch ist der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) absolut verboten. Das gilt ebenso für die Futtermittel für Nutztiere (zum Beispiel Soja). Bio-Lebensmittel sowie deren Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe dürfen keine GVO enthalten und nicht unter Zuhilfenahme von GVO produziert worden sein. Mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs im Bio-Lebensmittel müssen biologisch erzeugt worden sein.
Ein weiteres zentrales Kriterium ist das Tierwohl: Tiere, die Milch, Eier oder Fleisch liefern, müssen artgerecht aufgezogen und gehalten werden – etwa mit regelmäßigem Freigang und Weidegang sowie ausreichend Platz. Ihre Fütterung hat nahezu vollständig mit Bio-Futtermitteln zu erfolgen.
Für Bio-Lebensmittel sind auch deutlich weniger Zusatzstoffe als für konventionelle Lebensmittel zugelassen (rund 50). Der Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen ist für Bio-Lebensmittel nur dort erlaubt, wo dies gesetzlich gefordert ist (zum Beispiel in Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder).
Der Hauptgedanke der biologischen (auch: ökologischen) Erzeugung ist ein Wirtschaften im Einklang mit der Natur. Im Zentrum stehen Boden-, Arten-, Gewässer- und Tierschutz. Biologische Landbaumethoden wollen einen möglichst geschlossenen betrieblichen Nährstoffkreislauf erreichen (eigener Betrieb als Futter- und Nährstoffgrundlage), die Bodenfruchtbarkeit erhalten und mehren sowie Tiere artgerecht halten.
Die Zutaten eines Bio-Lebensmittels müssen zu mindestens 95 Prozent aus ökologischem Landbau kommen. 5 Prozent müssen diesem Kriterium nicht entsprechen. Die Gründe: Es gibt zum Beispiel Zutaten, die in ökologischer Qualität „nachweislich nicht oder nicht in ausreichender Menge verfügbar“ sind – zum Beispiel Vitamine. Auch Wasser und Salz zählen nach aktuellem Stand nicht, da sie keine landwirtschaftlichen Zutaten sind.
Geschütztes EU-Bio-Logo: Ein grünes Rechteck mit einem Blatt aus zwölf weißen Sternen. Logo: Europäische Union
Die Bezeichnungen „biologisch“ und „ökologisch“, „Bio-“ und „Öko-“, wie auch das grün-weiße EU-Bio-Logo sind in der EU gesetzlich festgelegt. Nur Lebensmittel, die den Bio-Vorschriften entsprechen, dürfen als „Bio“-Produkt gekennzeichnet sein. In der EU-Bio-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/848 zur ökologischen/biologischen Produktion und der Kennzeichnung von Erzeugnissen) sind die Produktions-, Kennzeichnungs- und Kontrollregelungen sowie die Bestimmungen für den Import von Bio-Lebensmitteln festgeschrieben. Sie ersetzt seit 1. Jänner 2022 die Verordnung (EG) Nr. 834/2007.
Österreich hat als erstes Land weltweit bereits 1983 nationale Richtlinien für die biologische Erzeugung festgelegt. Erst in weiterer Folge entstanden in der EU einheitliche gesetzliche Regelungen für biologische Lebensmittel, die durch nationale Richtlinien ergänzt werden. In Österreich ist das die Richtlinie biologische Produktion.
Bio-Lebensmittel unterliegen einem umfassenden Kontrollsystem. Dieses deckt alle Stufen der Lebensmittelkette ab – von den Rohstoffen über die Verarbeitung bis hin zur Vermarktung. Jedes Unternehmen, das auf einer dieser Stufen tätig ist, wird kontrolliert.
Die Einhaltung der Vorgaben wird mindestens einmal pro Jahr von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft. Diese Kontrollstelle wird wiederum durch eine Akkreditierungsstelle kontrolliert. Die Grundlage dafür ist die ISO Norm 17065. Dabei wird geprüft, ob die Kontrollstelle einer unabhängigen Kontrolle nachkommt (in Artikel 27 der EU-Bio-Verordnung vorgeschrieben).
„Bio“ und „öko“ sind synonyme Begriffe. Ausschließlich Lebensmittel, die den EU-Bio-Vorgaben entsprechen, dürfen in der Kennzeichnung und Werbung die Bezeichnungen oder Abkürzungen „biologisch“, „ökologisch“, „bio-“ oder „öko-“ führen. Das gilt auch für einzelne biologische Zutaten in konventionellen Lebensmitteln.
Andere Begriffe wie „naturnah“, „unbehandelt“, „umweltschonend“, „aus kontrolliertem (Vertrags-)Anbau“, „extensiv“ oder „kontrolliert“ geben keine Auskunft darüber, ob ein Lebensmittel biologisch produziert wurde. Sie sind gesetzlich nicht besonders geschützt und dürfen daher verwendet werden, sofern die Beschreibung für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irreführend ist.
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Einfach erklärt: Die Kennzeichnung auf der Verpackung von Bio-Lebensmitteln. Video: BIO AUSTRIA
Zusätzlich zu den allgemeinen Kennzeichnungsvorgaben müssen verpackte Bio-Lebensmittel auf dem Etikett beziehungsweise der Verpackung laut EU-Bio-Verordnung folgende Angaben tragen:
Ist das EU-Bio-Logo auf einem Produkt angebracht, müssen die Herkunft der Zutaten aus landwirtschaftlichem Ursprung und die Codenummer der Kontrollstelle im gleichen Sichtfeld angeführt sein.
Verarbeitete Lebensmittel, die weniger als 95 Prozent biologische Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs enthalten, dürfen das EU-Bio-Logo nicht tragen und auch nicht als „Bio-Lebensmittel“ bezeichnet werden. Seit 2010 gibt es in der EU außerdem Standards für gezüchteten Bio-Fisch aus Aquakulturen. Das EU-Bio-Regime gilt aber nicht bei Fischen aus Wildfang oder Fleisch aus der Jagd.
Zusätzlich zu den EU-rechtlichen Vorgaben ist in Österreich auch das freiwillige AMA-Biosiegel staatlich anerkannt. Die Richtlinien dafür beruhen auf einem nationalen Gesetz und müssen von der Behörde genehmigt werden.
Darüber hinaus gibt es privatwirtschaftliche Bio-Richtlinien diverser Bio-Verbände, deren Anforderungen teils über die EU-Regelungen hinaus gehen. Bio-Landwirte sowie Lebensmittelhersteller können sich auf freiwilliger Basis von diversen Verbänden und Vereinen zertifizieren lassen und deren Logo oder Markenzeichen auf ihren Produkten gegen eine Gebühr führen. Die Kriterien werden von der vergebenden Stelle selbst festgelegt und überprüft. Ein Beispiel ist das BIO Austria-Siegel, das vom größten Verband österreichischer Biobäuerinnen und Biobauern vergeben wird.
Was gesetzlich definierte beziehungsweise staatlich anerkannte Gütesiegel von privaten Siegeln und Logos unterscheidet, erklären wir im Beitrag: Das ist bei Lebensmittel-Gütesiegeln zu beachten.
In Österreich hat sich die Bio-Landwirtschaft sehr früh etabliert. Bereits in den 1920er-Jahren entstand in Kärnten der erste Betrieb mit biologisch-dynamischer Wirtschaftsweise. Heute wird fast ein Viertel der landwirtschaftlich genutzten Fläche biologisch bewirtschaftet, jeder fünfte Hof in Österreich ist ein Bio-Hof. Damit ist das Ziel der EU-Strategie für ein umweltfreundlicheres Lebensmittelsystem – 25 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in der EU biologisch zu bewirtschaften –, in Österreich bereits erreicht.
Die Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln steigt in den letzten Jahren stetig an. Laut AMA kaufte im Jahr 2020 ein überwiegender Teil der österreichischen Haushalte Bio-Produkte. Dabei bilden Frischmilch und Milch mit längerer Haltbarkeit, Eier und Naturjoghurt die Top 3 nach dem wertmäßigen Anteil der Einkäufe im Lebensmitteleinzelhandel. Gesamt liegt der Bio-Marktanteil heute bei rund zehn Prozent.
Einer der Hauptgründe, warum Konsumentinnen und Konsumenten nicht zu Bio-Lebensmitteln greifen, ist der höhere Preis. Gerade jetzt inmitten der steigenden Inflation werden weniger Bio-Lebensmittel gekauft. Aufgrund der zusätzlich einzuhaltenden Kriterien ist die Herstellung von Bio-Lebensmitteln teurer als die Produktion konventioneller Lebensmittel. Der Preis von Lebensmitteln ist in Österreich einer der wichtigsten Entscheidungsgründe der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Lebensmitteleinkauf. Ein weiterer Grund betrifft die Verfügbarkeit, die bei Bio-Lebensmitteln eingeschränkt sein kann.
Häufig ist die Meinung, dass Bio-Lebensmittel gesünder seien als Lebensmittel aus konventioneller Erzeugung. Trotz langjähriger Forschung ist die wissenschaftliche Datenlage dazu nicht überzeugend: In Studien konnte zwar beispielsweise ein erhöhter Gehalt an Omega-3-Fettsäuren in Bio-Fleisch nachgewiesen werden. Der Beleg für einen Zusammenhang zwischen Bio-Ernährung und Gesundheit kann jedoch nicht erbracht werden. Mehr Informationen dazu lesen Sie im Beitrag des forum. ernährung heute: Bio drauf, bio drin?
Herstellung
Früchte für die Marmelade einkochen, Nüsse für den Kuchen hacken oder Gemüse vakuumverpacken: Viele Verfahren, die wir im Haushalt nutzen, wendet auch die Lebensmittelindustrie an. Lesen Sie hier, was diese charakterisiert.
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