Bio-Lebensmittel sind gefragt. Das Bild zeigt verschiedene Gemüsearten wie Radieschen, Zucchini, Kohl und Karotten in einem Korb.

Foto: HQuality / Shutterstock

Lebensmittel

Was sind Bio-Lebens­mittel, was steckt dahinter?

Biologisch hergestellte Lebens­mittel müssen gesetzlich verankerte Kriterien erfüllen: Sie sind beispiels­weise garantiert gentechnik­frei und werden ohne chemisch-synthetische Dünge- und Pflanzen­schutz­mittel hergestellt.

Österreich liegt beim Konsum und bei der Herstellung von Bio-Lebensmitteln europaweit im Spitzenfeld. Am stärksten gefragt sind Bio-Milch und -Eier. Doch wie sind Bio-Produkte rechtlich definiert? Was hat es mit dem EU-Bio-Logo auf sich? Und was muss auf der Verpackung stehen? Lesen Sie hier die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Was sind Bio-Lebensmittel?

Bio-Lebensmittel werden nach speziellen, gesetzlich festgelegten Grundsätzen hergestellt. In der Bio-Landwirtschaft dürfen keine chemisch-synthetische Dünger und konventionelle Pflanzenschutzmittel verwendet werden. Auch ist der Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) absolut verboten. Das gilt ebenso für die Futtermittel für Nutztiere (zum Beispiel Soja). Bio-Lebensmittel sowie deren Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe dürfen keine GVO enthalten und nicht unter Zuhilfenahme von GVO produziert worden sein. Mindestens 95 Gewichtsprozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs im Bio-Lebensmittel müssen biologisch erzeugt worden sein.

Ein weiteres zentrales Kriterium ist das Tierwohl: Tiere, die Milch, Eier oder Fleisch liefern, müssen artgerecht aufgezogen und gehalten werden – etwa mit regelmäßigem Freigang und Weidegang sowie ausreichend Platz. Ihre Fütterung hat nahezu vollständig mit Bio-Futtermitteln zu erfolgen.

Für Bio-Lebensmittel sind auch deutlich weniger Zusatzstoffe als für konventionelle Lebensmittel zugelassen (rund 50). Der Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen ist für Bio-Lebensmittel nur dort erlaubt, wo dies gesetzlich gefordert ist (zum Beispiel in Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder).

Definition: Das versteht man unter biologischer Erzeugung

Der Hauptgedanke der biologischen (auch: ökologischen) Erzeugung ist ein Wirtschaften im Einklang mit der Natur. Im Zentrum stehen Boden-, Arten-, Gewässer- und Tierschutz. Biologische Landbaumethoden wollen einen möglichst geschlossenen betrieblichen Nährstoffkreislauf erreichen (eigener Betrieb als Futter- und Nährstoffgrundlage), die Bodenfruchtbarkeit erhalten und mehren sowie Tiere artgerecht halten.

Warum müssen nicht 100 Prozent der Zutaten biologisch hergestellt sein?

Die Zutaten eines Bio-Lebensmittels müssen zu mindestens 95 Prozent aus ökologischem Landbau kommen. 5 Prozent müssen diesem Kriterium nicht entsprechen. Die Gründe: Es gibt zum Beispiel Zutaten, die in ökologischer Qualität „nachweislich nicht oder nicht in ausreichender Menge verfügbar“ sind – zum Beispiel Vitamine. Auch Wasser und Salz zählen nach aktuellem Stand nicht, da sie keine landwirtschaftlichen Zutaten sind.

Wo sind Bio-Lebensmittel gesetzlich geregelt?

Geschütztes EU-Bio-Logo: Ein grünes Rechteck mit einem Blatt aus zwölf weißen Sternen.

Geschütztes EU-Bio-Logo: Ein grünes Rechteck mit einem Blatt aus zwölf weißen Sternen. Logo: Europäische Union

Die Bezeichnungen „biologisch“ und „ökologisch“, „Bio-“ und „Öko-“, wie auch das grün-weiße EU-Bio-Logo sind in der EU gesetzlich festgelegt. Nur Lebensmittel, die den Bio-Vorschriften entsprechen, dürfen als „Bio“-Produkt gekennzeichnet sein. In der EU-Bio-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/848 zur ökologischen/biologischen Produktion und der Kennzeichnung von Erzeugnissen) sind die Produktions-, Kennzeichnungs- und Kontrollregelungen sowie die Bestimmungen für den Import von Bio-Lebensmitteln festgeschrieben. Sie ersetzt seit 1. Jänner 2022 die Verordnung (EG) Nr. 834/2007.

Österreich hat als erstes Land weltweit bereits 1983 nationale Richtlinien für die biologische Erzeugung festgelegt. Erst in weiterer Folge entstanden in der EU einheitliche gesetzliche Regelungen für biologische Lebensmittel, die durch nationale Richtlinien ergänzt werden. In Österreich ist das die Richtlinie biologische Produktion.

Wie werden die Vorgaben für Bio-Lebensmittel kontrolliert?

Bio-Lebensmittel unterliegen einem umfassenden Kontrollsystem. Dieses deckt alle Stufen der Lebensmittelkette ab – von den Rohstoffen über die Verarbeitung bis hin zur Vermarktung. Jedes Unternehmen, das auf einer dieser Stufen tätig ist, wird kontrolliert.

Die Einhaltung der Vorgaben wird mindestens einmal pro Jahr von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft. Diese Kontrollstelle wird wiederum durch eine Akkreditierungsstelle kontrolliert. Die Grundlage dafür ist die ISO Norm 17065. Dabei wird geprüft, ob die Kontrollstelle einer unabhängigen Kontrolle nachkommt (in Artikel 27 der EU-Bio-Verordnung vorgeschrieben).

Woran sehe ich, ob ein Lebensmittel bio ist?

„Bio“ und „öko“ sind synonyme Begriffe. Ausschließlich Lebensmittel, die den EU-Bio-Vorgaben entsprechen, dürfen in der Kennzeichnung und Werbung die Bezeichnungen oder Abkürzungen „biologisch“, „ökologisch“, „bio-“  oder „öko-“ führen. Das gilt auch für einzelne biologische Zutaten in konventionellen Lebensmitteln.

Andere Begriffe wie „naturnah“, „unbehandelt“, „umweltschonend“, „aus kontrolliertem (Vertrags-)Anbau“, „extensiv“ oder „kontrolliert“ geben keine Auskunft darüber, ob ein Lebensmittel biologisch produziert wurde. Sie sind gesetzlich nicht besonders geschützt und dürfen daher verwendet werden, sofern die Beschreibung für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irreführend ist.

Videotipp: So erkennen Sie Bio-Lebensmittel

Sie wollen dieses Video sehen? Dann klicken Sie bitte auf den Link unten. Dadurch bestätigen Sie, dass personenbezogene Daten an youtube.com übermittelt werden. Alternativ können Sie das Video direkt auf youtube.com betrachten.

Video laden

Einfach erklärt: Die Kennzeichnung auf der Verpackung von Bio-Lebensmitteln. Video: BIO AUSTRIA

Wie muss ein Bio-Lebensmittel gekennzeichnet sein?

Zusätzlich zu den allgemeinen Kennzeichnungsvorgaben müssen verpackte Bio-Lebensmittel auf dem Etikett beziehungsweise der Verpackung laut EU-Bio-Verordnung folgende Angaben tragen:

  • die Codenummer der Bio-Kontrollbehörde oder Bio-Kontrollstelle: Die Codenummer umfasst den ISO-Code des Landes, in dem die Kontrolle des letzten Erzeugungs- oder Aufbereitungsschrittes erfolgte, ein Kürzel für die biologische Produktion und den Kontrollstellencode (fortlaufende Nummer zur Zuordnung der Kontrollstelle). Ein Beispiel: AT-BIO-301.
  • das geschützte EU-Bio-Logo: Vorverpackte Bio-Lebensmittel aus der Europäischen Union müssen verpflichtend das Logo der EU für ökologische/biologische Produktion (EU-Bio-Logo) auf der Verpackung tragen. Für unverpackte oder aus Drittländern eingeführte Erzeugnisse ist die Verwendung des EU-Bio-Logos freiwillig.
  • die Herkunftskennzeichnung: Die Herkunftskennzeichnung richtet sich nach dem Ursprungsland der Zutaten. Zulässig sind: „EU-Landwirtschaft“, „Nicht-EU-Landwirtschaft“, oder „EU/Nicht-EU-Landwirtschaft“ (ein Teil der Rohstoffe kommt aus der EU, ein Teil aus Nicht-EU-Ländern). Wurden mindestens 98 Prozent der Rohstoffe in einem Land produziert, so kann dieses auch konkret genannt werden. Beispiel: „Österreichische Landwirtschaft“. Macht eine Zutat maximal 2 Prozent aus, so muss diese bei der Herkunftsangabe nicht berücksichtigt werden.

Ist das EU-Bio-Logo auf einem Produkt angebracht, müssen die Herkunft der Zutaten aus landwirtschaftlichem Ursprung und die Codenummer der Kontrollstelle im gleichen Sichtfeld angeführt sein.

Wann darf das EU-Bio-Logo nicht verwendet werden?

Verarbeitete Lebensmittel, die weniger als 95 Prozent biologische Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs enthalten, dürfen das EU-Bio-Logo nicht tragen und auch nicht als „Bio-Lebensmittel“ bezeichnet werden. Seit 2010 gibt es in der EU außerdem Standards für gezüchteten Bio-Fisch aus Aquakulturen. Das EU-Bio-Regime gilt aber nicht bei Fischen aus Wildfang oder Fleisch aus der Jagd.

Welche freiwilligen Bio-Richtlinien und Siegel gibt es darüber hinaus?

Zusätzlich zu den EU-rechtlichen Vorgaben ist in Österreich auch das freiwillige AMA-Biosiegel staatlich anerkannt. Die Richtlinien dafür beruhen auf einem nationalen Gesetz und müssen von der Behörde genehmigt werden.

Darüber hinaus gibt es privatwirtschaftliche Bio-Richtlinien diverser Bio-Verbände, deren Anforderungen teils über die EU-Regelungen hinaus gehen. Bio-Landwirte sowie Lebensmittelhersteller können sich auf freiwilliger Basis von diversen Verbänden und Vereinen zertifizieren lassen und deren Logo oder Markenzeichen auf ihren Produkten gegen eine Gebühr führen. Die Kriterien werden von der vergebenden Stelle selbst festgelegt und überprüft. Ein Beispiel ist das BIO Austria-Siegel, das vom größten Verband österreichischer Biobäuerinnen und Biobauern vergeben wird.

Was gesetzlich definierte beziehungsweise staatlich anerkannte Gütesiegel von privaten Siegeln und Logos unterscheidet, erklären wir im Beitrag: Das ist bei Lebensmittel-Gütesiegeln zu beachten.

Wie steht es um Bio-Lebensmittel in Österreich?

In Österreich hat sich die Bio-Landwirtschaft sehr früh etabliert. Bereits in den 1920er-Jahren entstand in Kärnten der erste Betrieb mit biologisch-dynamischer Wirtschaftsweise. Heute wird über ein Viertel (26,5 Prozent) der landwirtschaftlich genutzten Fläche biologisch bewirtschaftet, jeder fünfte Hof in Österreich ist ein Bio-Hof. Damit ist das Ziel der EU-Strategie für ein umweltfreundlicheres Lebensmittelsystem – 25 Prozent der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in der EU bis 2030 biologisch zu bewirtschaften –, in Österreich bereits erreicht.

Die Menge an verkauften Bio-Lebensmitteln stieg in den letzten Jahren stetig an. Laut AMA kam es 2022 inflationsbedingt zu einem leichten Einbruch. Nach dem wertmäßigen Anteil der Einkäufe im Lebensmitteleinzelhandel bilden Frischmilch und Milch mit längerer Haltbarkeit, Frischgemüse und Kartoffeln die Top 3. Gesamt betrachtet liegt Österreich heute mit rund elf Prozent in Europa auf Platz zwei hinter Dänemark, bezogen auf den Bio-Marktanteil.

Einer der Hauptgründe, warum Konsumentinnen und Konsumenten nicht zu Bio-Lebensmitteln greifen, ist der höhere Preis. Gerade jetzt inmitten der steigenden Inflation werden weniger Bio-Lebensmittel gekauft. Aufgrund der zusätzlich einzuhaltenden Kriterien ist die Herstellung von Bio-Lebensmitteln oft teurer als die Produktion konventioneller Lebensmittel. Der Preis von Lebensmitteln ist in Österreich einer der wichtigsten Entscheidungsgründe der Verbraucherinnen und Verbraucher beim Lebensmitteleinkauf. Ein weiterer Grund betrifft die Verfügbarkeit, die bei Bio-Lebensmitteln eingeschränkt sein kann.

Sind Bio-Lebensmittel gesünder als herkömmliche Produkte?

Häufig ist die Meinung, dass Bio-Lebensmittel gesünder seien als Lebensmittel aus konventioneller Erzeugung. Trotz langjähriger Forschung ist die wissenschaftliche Datenlage dazu nicht überzeugend: In Studien konnte zwar beispielsweise ein erhöhter Gehalt an Omega-3-Fettsäuren in Bio-Fleisch nachgewiesen werden. Der Beleg für einen Zusammenhang zwischen Bio-Ernährung und Gesundheit kann jedoch nicht erbracht werden. Mehr Informationen dazu lesen Sie im Beitrag des forum. ernährung heute: Bio drauf, bio drin?

  • Bio – eine Erfolgsgeschichte. Information der AMA Marketing auf bioinfo.at (abgerufen am 2. Oktober 2023)
  • Bio drauf, bio drin? Vom 18. Oktober 2021. Auf forum-ernaehrung.at (abgerufen am 2. Oktober 2023)
  • Bio-Lebensmittel. Information vom Lebensmittelverband Deutschland auf lebensmittelverband.de (abgerufen am 2. Oktober 2023)
  • Biologische Landwirtschaft. Informationen des Europäischen Parlaments auf ec.europa.eu (abgerufen am 2. Oktober 2023)
  • Häufig gestellte Fragen. Information des Informationsportals Ökolandbau auf oekolandbau.de (abgerufen am 2. Oktober 2023)
  • Richtlinie Biologische Produktion. Richtlinie Landwirtschaftliche Produkte aus biologischer Produktion und daraus hergestellte Folgeprodukte auf verbrauchergesundheit.gv.at (abgerufen am 2. Oktober 2023)
  • Verordnung (EU) 2018/848. Verordnung zur ökologischen/biologischen Produktion und der Kennzeichnung von Erzeugnissen auf eur-lex.europa.eu (abgerufen am 2. Oktober 2023)
Essen Sie informiert! Read Email A line styled icon from Orion Icon Library.