Eine Mitarbeiterin kontrolliert die Qualität von frischen Lebensmitteln.

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Herstellung

Herkunftskennzeichnung – was heißt das in der Praxis?

Die Bundesregierung plante eine verpflichtende Herkunfts­kennzeichnung für verarbeitete Lebensmittel in Österreich. Was bedeutet so ein Vorhaben für die Lebensmittel­hersteller? Und welche Folgen ergeben sich für Logistik, Produktion und Verpackung?

Lebensmittelhersteller müssen flexibel sein. Nur so können sie beste agrarische Rohwaren einkaufen und verarbeiten. Denn kommt es zu einer schlechten Ernte, passt die Qualität einer Lieferung nicht oder fällt ein Lieferant aus, heißt es rasch reagieren und eine andere Bezugsquelle suchen. Dadurch kann sich die Herkunft einer Zutat oder eines Lebensmittels laufend ändern. Welche Auswirkungen hat eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung auf verpackte Lebensmittel?

Freiwillige Herkunftskennzeichnung in Österreich

In Österreich gibt es seit über 20 Jahren gut funktionierende, freiwillige Qualitätssysteme wie das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel und das AMA-Biosiegel. Diese dürfen unter bestimmten Voraussetzungen für Frischeprodukte wie Milch, Fleisch, Obst oder Eier, aber auch für einige verarbeitete Produkte wie Joghurt, Käse, Wurstwaren, Speiseöl oder Tiefkühlgemüse verwendet werden. Die beiden Siegel sind staatlich anerkannt. Alle Kriterien – von der Qualität bis zur österreichischen Herkunft – werden laufend von unabhängigen Kontrollstellen überprüft. Am AMA-Gütesiegel nehmen rund 40.000 landwirtschaftliche Erzeuger teil, rund 700 Lizenznehmer zeichnen ihre Produkte damit aus.

Viele Lebensmittelhersteller setzen auch auf unternehmenseigene Programme, um Verbraucherinnen und Verbraucher über die Herkunft von Agrarrohstoffen und Zutaten für ihre Produkte zu informieren. Bei verarbeiteten Lebensmitteln werden dafür das Etikett, die Website oder Verbraucherhotlines genutzt. Mehr lesen Sie hier: Das ist bei Lebensmittel-Gütesiegeln zu beachten.

EU-weite Vorgaben für Herkunftsangaben

Dazu kommen verpflichtende Herkunftsangaben für Lebensmittel auf europäischer Ebene: Aktuell schreibt die EU diese für viele Lebensmittel vor – verpacktes Frischfleisch, frisches Obst und Gemüse, Olivenöl, Honig, Fisch, Eier oder Bio-Produkte. Zudem ist die Herkunft eines Lebensmittels stets anzugeben, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher ohne diese Angabe irregeführt werden könnten (EU-Lebensmittelinformationsverordnung Nr. 1169/2011).

Viele Hersteller nennen schon heute freiwillig das Ursprungsland oder den Herkunftsort eines Lebensmittels. Wenn sich die Herkunft der Hauptzutat (auch Primärzutat) davon unterscheidet, muss dies zusätzlich auf dem Etikett angeben werden (sogenannte EU-Primärzutaten-Verordnung). Ein Beispiel: Wird ein – mit dem Hinweis zum Beispiel „hergestellt in Österreich“ versehenes – Joghurt mit Milch aus Südtirol erzeugt, so ist auch die Herkunft der Milch anzuführen. Als Primärzutat gilt die Zutat, die mehr als die Hälfte des Endlebensmittels ausmacht oder die von der Verbraucherin oder dem Verbraucher mit dem Produkt verbunden wird.

Für Ende des Jahres 2022 ist eine Ausweitung der EU-Vorgaben vorgesehen: In Umsetzung der „Farm to Fork“-Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem wird die EU-Kommission zusätzliche EU-weit einheitliche Vorschriften zu einheitlichen Herkunftsangaben für bestimmte Lebensmittel vorlegen. Dass die rechtlichen Vorgaben in der gesamten EU gleich sind, ist für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig. Nur so haben diese die Garantie, dass die Informationen auf heimischen und importierten Lebensmittel einheitlichen Standards entsprechen. Auch für die heimischen Hersteller sind EU-weit einheitliche Vorgaben von großer Bedeutung, denn: Zwei von drei Erzeugnissen der österreichischen Lebensmittelindustrie werden exportiert – mehr als zwei Drittel davon in EU-Länder. Damit Export wirtschaftlich möglich ist, braucht es einen funktionierenden Binnenmarkt mit einheitlichen rechtlichen Vorgaben.

Mehr zur Bedeutung des Exports für die Lebensmittelindustrie lesen Sie hier: Österreichischer Lebensmittelexport schafft Vielfalt.

Nationale Herkunftskennzeichnung geplant

Die österreichische Bundesregierung sieht in ihrem Regierungsprogramm 2020–2024 eine zwingende Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten Milch, Fleisch und Eier in verarbeiteten Lebensmitteln vor. Weiters fordert die österreichische Regierung eine verpflichtende Kennzeichnung der Lebensmittelherkunft in der Gemeinschaftsverpflegung. Auch mit diesem Vorhaben geht Österreich über die Kennzeichnungsvorgaben in der Europäischen Union hinaus.

Aufhebung der nationalen Herkunftskennzeichnung in Frankreich

Ein ähnliches Vorhaben wurde in Frankreich verfolgt und im Jahr 2017 auch umgesetzt. Allerdings musste das französische Dekret rund vier Jahre nach seiner Erlassung wieder aufgehoben werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nämlich im Oktober 2021 klargestellt, dass einzelstaatliche Maßnahmen für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung nur dann zulässig sein können, wenn zwei Kriterien gemeinsam vorliegen: Der Zusammenhang zwischen bestimmten Eigenschaften des Lebensmittels und seiner Herkunft muss objektiv nachgewiesen sein, und die Mehrheit der Konsumenten muss der Herkunftsangabe erhebliche Bedeutung beimessen. Diesen Nachweis für eine objektive Verbindung zwischen bestimmten Eigenschaften der (französischen) Milch und ihrer geografischen Herkunft konnte Frankreich nicht erbringen.

Verpflichtende Kennzeichnung erfordert neue Produktionsabläufe

Eine verpflichtende Kennzeichnung der Herkunft der eingesetzten Rohwaren etwa nach ihrem konkreten Herkunftsland oder ihrer Herkunftsregion erfordert bei verarbeiteten und verpackten Lebensmitteln einen enormen organisatorisch-technischen Aufwand und somit sehr hohe Kosten.

Eine Versorgung in Österreich mit einheimischen Rohwaren ist regelmäßig nicht möglich. Dieser Umstand zwingt die österreichischen Weiterverarbeiter, sowohl fehlende Mengen an Agrarwaren wie Getreide, Fleisch, Eier, Butter, Obst oder Gemüse als auch Agrarrohstoffe, die in Österreich nicht wachsen, weltweit zu beschaffen. Dazu zählen zum Beispiel Gewürze, exotische Früchte und Gemüse, Kaffee, Tee oder Kakao. Das zeigt auch die Statistik: Die österreichische Agraraußenhandelsbilanz ist seit Jahrzehnten negativ und liegt aktuell bei einem Wert von knapp unter einer halben Mrd. Euro. Unterschiedlichste Vorgaben von Kunden oder Ausfälle von Rohwaren durch Missernten erfordern einen raschen Wechsel der Lieferanten und somit des Herkunftsorts der Agrarwaren. Um eine inländische Produktion tagtäglich mit gleichbleibender Qualität garantieren zu können, muss die Lebensmittelwirtschaft seit Jahrzehnten Rohstoffe und Halbfabrikate aus 182 Ländern der Welt importieren.

Zwei Beispiele:

  • Ein österreichischer Lebensmittelhersteller erzeugt und vertreibt pro Jahr einige Tonnen des Produkts Eierbiskotten. Dafür benötigt er neben anderen Zutaten auch hochwertige Eier, zum Beispiel aus Freilandhaltung. Da diese in Österreich regelmäßig nicht in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stehen (siehe Beitrag Agrarrohstoff-Import), muss er sie aus anderen Ländern zukaufen.
  • Auch der Hersteller einer Gemüsepfanne steht vor derselben Herausforderung: Für diese benötigt er neben vielen anderen Zutaten zum Beispiel auch qualitative Karotten. Da diese – wie auch anderes Gemüse – in Österreich laufend nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, ist er auf Karottenlieferungen aus anderen Ländern angewiesen.

Die Eier beziehungsweise Karotten wurden bislang gemeinsam gelagert und verarbeitet, wie die folgende Grafik zeigt:

Durch die Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit ist der Weg eines Lebensmittels vom Rohstoff bis zum Verzehr bereits heute lückenlos nachvollziehbar. Die verpflichtende Angabe des konkreten Herkunftslands auf der Verpackung erfordert zusätzlich, dass jeder einzelne Agrarrohstoff vom Einkauf bis zur Lieferung des fertigen Produkts an die Verbraucherinnen und Verbraucher getrennt behandelt werden muss – um diesen auch korrekt auf dem Etikett, heruntergebrochen auf das jeweilige konkrete Einzelprodukt, abbilden zu können.

Das bedeutet: Der Lebensmittelhersteller kann diese nicht wie bisher zusammen verarbeiten und die Lebensmittel am Ende in einem Arbeitsschritt gemeinsam verpacken und etikettieren. Vielmehr muss für jeden Rohstoff getrennt nach seinen Herkunftsländern eine eigene Produktionslinie mit eigener Lagerung, Verarbeitung sowie Verpackung und Etikettierung geschaffen werden. Das wird die schon heute aufwändigen Produktions- und Logistikprozesse weiter erschweren und verteuern. Und dies umso mehr, da sich die Herkunft je nach Verfügbarkeit der Rohware laufend ändern kann.

Strenge Strafen bei falscher Etikettierung

Dazu kommt, dass die Information auf der Lebensmittelverpackung stets aktuell sein muss. Gibt es etwa Missernten oder muss der Lieferant aus Qualitätsgründen gewechselt werden, so ist auch das Etikett zu ändern, wenn sich das Herkunftsland der eingesetzten Zutat ändert. Welchen Aufwand das in einer Branche wie der Lebensmittelindustrie mit über 60 Prozent Exportquote bedeutet, lässt sich kaum abschätzen. Die Lebensmittelhersteller exportieren ihre Produkte in über 180 Länder rund um den Globus. Bei einer Herkunftsänderung müssen sie die Kennzeichnung auf der Verpackung in allen Sprachen für den Inlandsmarkt und sämtliche Exportmärkte laufend und über das Jahr mehrfach anpassen. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen durch die Behörde.

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