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In der veganen Ernährung wird sowohl auf Fleisch und Fisch als auch auf sämtliche andere tierische Lebensmittel wie Milch, Eier, Honig oder Gelatine verzichtet. Als vegan gelten demnach Lebensmittel, die keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthalten und bei deren Produktion und Verarbeitung keine tierischen Zutaten verwendet werden. Das gilt ebenso für Zusatzstoffe, Aromen und Stoffe, die lediglich bei der Verarbeitung zum Einsatz kommen (sogenannte Verarbeitungshilfsstoffe).
Rechtlich ist der Begriff „vegan“ nicht definiert. Das österreichische Gesundheitsministerium hat jedoch eine Klarstellung dazu veröffentlicht (siehe: verbrauchergesundheit.at). Produkte, die den Hinweis „vegan“ oder ein Vegan-Logo tragen, müssen dieser Definition entsprechen. Das ist seit Ende 2023 auch in der Leitlinie über die täuschungsfreie Aufmachung von pflanzlichen, veganen und vegetarischen Lebensmitteln mit Bezug in der Kennzeichnung zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs des österreichischen Lebensmittelbuchs (Codex Alimentarius) beschrieben.
Vielfältige Auswahl an veganen Lebensmitteln: Diese Ernährungsform schließt tierische Lebensmittel jeglicher Art aus. Foto: marilyna / iStock
Eine vegetarische Ernährungsweise verzichtet nicht gänzlich auf tierische Produkte. So sind beispielsweise Milch, Eier und Bienenhonig Teil dieser Ernährungsform. Nicht konsumiert werden Fleisch und Fisch, weshalb vegetarische Lebensmittel diese Zutaten auch nicht enthalten dürfen. Auch daraus hergestellte Produkte wie Wurst, Gelatine oder Fischöl stehen nicht am Speiseplan. Komponenten aus anderen tierischen Erzeugnissen – von Topfen bis zu Mayonnaise – können jedoch in vegetarischen Lebensmitteln vorkommen.
Der Begriff „vegetarisch“ ist ebenfalls rechtlich nicht definiert. Das österreichische Gesundheitsministerium hat auch diesen in seine Klarstellung aufgenommen (siehe: verbrauchergesundheit.at). Lebensmittel, die als „vegetarisch“, „für Vegetarier geeignet“ oder ähnlich gekennzeichnet sind, müssen diese Anforderungen erfüllen. Dazu zählen auch Produkte, die ein Vegetarisch-Logo oder -Symbol tragen.
Auf manchen Lebensmittelverpackungen sind Hinweise wie „vegan“, „vegetarisch“ oder Abwandlungen davon angebracht. Lebensmittelunternehmen können solche Angaben freiwillig verwenden, wenn sie auf diese speziellen Produkteigenschaften besonders hinweisen möchten und die Kriterien dafür erfüllt sind. Unzulässig wären solche hervorhebenden Hinweise etwa dann, wenn das Lebensmittel von Natur aus vegan ist beziehungsweise nur in veganer oder vegetarischer Form hergestellt werden kann oder darf. Zwei Beispiele: „vegetarisches Olivenöl“ oder „veganes Mineralwasser“. Eine solche Kennzeichnung wäre als irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten verboten.
Tipp: Das Zutatenverzeichnis gibt Auskunft. Verpflichtend anzugeben sind bei verpackten Lebensmitteln sämtliche Zutaten, die bei der Herstellung verwendet wurden und im Produkt enthalten sind. Ein Blick in die Zutatenliste zeigt also, ob tierische Erzeugnisse verwendet wurden und ob das Lebensmittel für eine vegane oder vegetarische Ernährung geeignet ist.
Während in der vegetarischen Ernährung auch Milch, Eier und Bienenhonig konsumiert werden, verzichtet eine vegane Ernährungsweise gänzlich auf Produkte tierischen Ursprungs.
Bei einer pflanzlichen Ernährungsweise stehen nicht-tierische Lebensmittel im Zentrum. Dazu zählen zum Beispiel Gemüse, Obst, Hülsenfrüchte und Getreide. Tierische Produkte werden nicht zwingend ausgeschlossen und in unterschiedlichem Maße in den Speiseplan integriert.
Eine genaue Definition dieser Begriffe gibt es aber nicht: Für die Angaben „pflanzlich“, „pflanzenbasiert“, „plant-based“ oder andere fremdsprachige Hinweise bestehen keine einheitlichen Vorgaben. Es gilt somit: Solche Angaben dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht in die Irre führen. „Rein pflanzlich“ oder „100 Prozent pflanzlich“ werden von Konsumentinnen und Konsumenten als Synonym zu „vegan“ verstanden. Daher dürfen sie nur auf Lebensmitteln angebracht werden, die keine tierischen Zutaten enthalten.
„Vegetarisches Fleisch“ und „vegane Milch“? Welche Lebensmittel damit gemeint sind und wie sie korrekt bezeichnet werden, erfahren Sie im Beitrag Vegane Lebensmittel erkennen: Was darf wie heißen?
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