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Lebensmittel

Was brachte der EU-Binnenmarkt für Lebensmittel?

Mehr Auswahl, Qualität und Sicherheit: Österreichs EU-Beitritt vor bald 30 Jahren erweiterte das Lebensmittel­angebot für Konsument­innen und Konsumenten. Für die Hersteller brachte dieser neue Chancen im Export.

Am 1. Jänner 1995 trat Österreich der Europäischen Union bei. Fast 30 Jahre später sind die Errungenschaften unübersehbar: Das Angebot in den Regalen wurde bunter, Lebensmittel sind noch sicherer geworden und der Export von Lebensmitteln schuf neue Arbeitsplätze in Österreich. Dazu kommt die Vereinheitlichung der rechtlichen Vorgaben.

Mehr Vielfalt durch freien Warenverkehr

Heute gibt es mehr Auswahl und mehr Waren als je zuvor. Ob in der großen oder kleinen Packung, bio, vegan oder „frei von“, ob marktfrisch oder tiefgekühlt: Konsumentinnen und Konsumenten können aus einer breitgefächerten Palette an Lebensmitteln Produkte für jeden Geschmack, Bedarf oder Trend wählen. Vieles, was man früher nur aus dem Urlaub kannte, ist seit dem EU-Beitritt auch in heimischen Supermärkten zu finden.

Die österreichischen Verbraucherinnen und Verbraucher können täglich aus einem breiten Produktangebot wählen. Diese Vielfalt verdanken wir auch dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union: Lebensmittel, die rechtmäßig in Verkehr sind, können ungehindert zirkulieren. Das war nicht immer der Fall. Vor 1995 war die Einfuhr von vielen Agrarwaren und landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die auch in Österreich verfügbar waren, streng reglementiert. Bei der Ein- und Ausfuhr von vielen Lebensmitteln gab es hohe Zollhürden.

Durch den freien Warenverkehr in der EU haben Konsumentinnen und Konsumenten mehr Wahlfreiheit.

Durch den freien Warenverkehr in der EU haben Konsumentinnen und Konsumenten mehr Wahlfreiheit. Foto: Pressmaster / Shutterstock

Das hat sich durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union geändert. Mit dem EU-Binnenmarkt haben die Hersteller Zugang zum größten Wirtschaftsraum der Welt mit 450 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Seit 1995 hat der Export von Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie „made in Austria“ um fast 990 Prozent auf 7,6 Milliarden Euro zugelegt. Heute gehen sieben von zehn Exportprodukten der österreichischen Lebensmittelindustrie in EU-Mitgliedsländer. Umgekehrt sind viele europäische Spezialitäten auch bei uns verfügbar und bereichern das vielfältige Angebot.

Mit dem EU-Binnenmarkt haben die Hersteller Zugang zum größten Wirtschaftsraum der Welt mit 450 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten.

Die Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie Katharina Koßdorff im Porträt.

Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie in Österreich

Umfassende Versorgung mit hochwertigen Lebensmitteln

Der EU-Binnenmarkt ermöglicht die tägliche Versorgung von Millionen Menschen mit qualitativen Lebensmitteln. Mangelnde Verfügbarkeit bestimmter Produktgruppen oder leere Regale kommen in der EU kaum noch vor. Wie wertvoll Versorgungssicherheit für die Gesellschaft ist, wurde zuletzt in der Coronakrise vor Augen geführt. Dass auf die Versorgung mit ausreichenden und hochwertigen Lebensmitteln Verlass ist, ist den Lebensmittelunternehmen und auch dem grenzüberschreitenden Austausch von Rohstoffen und Waren zu verdanken.

Der EU-Binnenmarkt ermöglicht die tägliche Versorgung von Millionen Menschen mit leistbaren und qualitativen Lebensmitteln.

Die Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie Katharina Koßdorff im Porträt.

Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie in Österreich

Qualität und Sicherheit durch einheitliche Standards

Alle Lebensmittel, die in der Europäischen Union vertrieben werden, müssen dieselben hohen Sicherheitsstandards erfüllen. Mehr als 100 Gesetze und Verordnungen regeln auf europäischer Ebene allein die Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmitteln. Sie definieren beispielsweise, wie etwas produziert wird, welche Zutaten verwendet werden dürfen und wie Produkte zu deklarieren sind.

Mehr als 100 Gesetze und Verordnungen regeln auf europäischer Ebene allein die Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmitteln. Sie definieren beispielsweise, wie etwas produziert wird, welche Zutaten verwendet werden dürfen und wie Produkte zu deklarieren sind.

Die Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie Katharina Koßdorff im Porträt.

Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbands der Lebensmittelindustrie in Österreich

Für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln ist eine Vielzahl an rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Die Grundlage bildet das europäische Lebensmittelrecht. Seine umfangreichen Regelungen schützen die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und bewahren diese vor Täuschung. Außerdem gibt es viele weitere, verbindliche Vorgaben – darunter sind nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung europäischer Richtlinien oder spezifische Regeln für einzelne Produktgruppen.

  • Gemeinsam für ein Europa der Vielfalt. Erwartungen der deutschen Lebensmittelwirtschaft an die UE-Institutionen 2019 bis 2024. Herausgegeben vom Lebensmittelverband Deutschland (2019)
  • Jöchlinger, Lisa: 25 Jahre Gemeinsame Agrarpolitik der EU. In DIE ERNÄHRUNG 44/3 (2020)
  • Mettke, Thomas: Lebensmittelrecht und Lebensmittelpolitik in der Europäischen Union. In DIE ERNÄHRUNG 44/3 (2020)
  • Österreichische Exportwirtschaft 2024/2025. Herausgegeben von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Auf: wko.at (abgerufen am 3. Juni 2024)
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