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Am 1. Jänner 1995 trat Österreich der Europäischen Union bei. Ein Vierteljahrhundert später sind die Errungenschaften unübersehbar: Das Angebot in den Regalen wurde bunter, Lebensmittel sind noch sicherer geworden und der Export von Lebensmitteln schuf neue Arbeitsplätze in Österreich. Dazu kommt die Vereinheitlichung der rechtlichen Vorgaben.
Heute gibt es mehr Auswahl und mehr Waren als je zuvor. Ob in der großen oder kleinen Packung, bio, vegan oder „frei von“, ob marktfrisch oder tiefgekühlt: Konsumentinnen und Konsumenten können aus einer breitgefächerten Palette an Lebensmitteln Produkte für jeden Geschmack, Bedarf oder Trend wählen. Vieles, was man früher nur aus dem Urlaub kannte, ist seit dem EU-Beitritt auch in heimischen Supermärkten zu finden.
Die österreichischen Verbraucherinnen und Verbraucher können täglich aus einem breiten Produktangebot wählen. Diese Vielfalt verdanken wir auch dem freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union: Lebensmittel, die rechtmäßig in Verkehr sind, können ungehindert zirkulieren. Das war nicht immer der Fall. Vor 1995 war die Einfuhr von vielen Agrarwaren und landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die auch in Österreich verfügbar waren, streng reglementiert. Bei der Ein- und Ausfuhr von vielen Lebensmitteln gab es hohe Zollhürden.
Durch den freien Warenverkehr in der EU haben Konsumentinnen und Konsumenten mehr Wahlfreiheit. Foto: Pressmaster / Shutterstock
Das hat sich durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union geändert. Mit dem EU-Binnenmarkt haben die Hersteller Zugang zum größten Wirtschaftsraum der Welt mit 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten. Seit 1995 hat der Export von Lebensmitteln und Getränken „made in Austria“ um fast 700 % zugelegt. Heute gehen sieben von zehn Exportprodukten der österreichischen Lebensmittelindustrie in EU-Mitgliedsländer. Umgekehrt sind viele europäische Spezialitäten auch bei uns verfügbar und bereichern das vielfältige Angebot.
Nicht zuletzt sind Lebensmittel für die Konsumentinnen und Konsumenten durch den EU-Beitritt günstiger geworden. Lagen die Preise für verfügbare Agrarrohstoffe zuvor oft deutlich über dem Weltmarktpreis, so können die heimischen Hersteller diese nun zu gleichen Bedingungen wie andere Hersteller einkaufen. Dazu kommt, dass der europäische Wettbewerb nicht nur leistbare Produkte, sondern auch Vielfalt und Innovation fördert.
Der EU-Binnenmarkt ermöglicht die tägliche Versorgung von Millionen Menschen mit leistbaren und qualitativen Lebensmitteln. Wie wichtig das ist, zeigt sich gerade in der Coronakrise. Das ist den Lebensmittelunternehmen und auch dem grenzüberschreitenden Austausch von Rohstoffen und Waren zu verdanken.
Alle Lebensmittel, die in der Europäischen Union vertrieben werden, müssen dieselben hohen Sicherheitsstandards erfüllen. Mehr als 100 Gesetze und Verordnungen regeln auf europäischer Ebene allein die Herstellung und Kennzeichnung von Lebensmitteln. Sie definieren beispielsweise, wie etwas produziert wird, welche Zutaten verwendet werden dürfen und wie Produkte zu deklarieren sind.
Für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln ist eine Vielzahl an rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Die Grundlage bildet das europäische Lebensmittelrecht. Seine umfangreichen Regelungen schützen die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und bewahren diese vor Täuschung. Außerdem gibt es viele weitere, verbindliche Vorgaben – darunter sind nationale Rechtsvorschriften zur Umsetzung europäischer Richtlinien oder spezifische Regeln für einzelne Produktgruppen.
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