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Von der Behauptung, dass die Europäische Union (EU) Österreich mit minderwertigen Lebensmitteln aus anderen Ländern überschwemmt oder dem Irrtum, dass einigen Lebensmitteln Insekten beigemischt werden: Über europäische Vorschriften für Lebensmittel kursieren einige Mythen. Dabei handelt es sich oft um Halb- und Unwahrheiten. Dieser Beitrag unterzieht verbreitete Behauptungen über Lebensmittel in der EU einem Realitätscheck.
Große Auswahl an Lebensmitteln: Die Europäische Union hat uns bereichert, indem sie mehr Lebensmittelvielfalt nach Österreich gebracht hat. Foto: MP Studio / Adobe Stock
Dieser Mythos ist falsch. Die EU hat mit einheitlichen Vorgaben für Lebensmittelsicherheit den Standard für Lebensmittel erheblich angehoben. Von Portugal bis Rumänien, von Griechenland bis Finnland: Die Regelungen gelten in allen Mitgliedsstaaten. Das heißt: Alle Lebensmittel, die innerhalb der EU produziert werden, unterliegen strengen Vorgaben und laufenden Kontrollen. Dabei ist jede Phase der Lebensmittelproduktion – vom Anbau und der Ernte bis hin zur Verarbeitung und dem Verkauf – umfassend reguliert. Auch Lebensmittel, die aus Drittländern in die EU importiert werden, müssen den Sicherheitsvorschriften entsprechen – nur dann dürfen sie überhaupt in der EU in Verkehr gebracht werden. Die EU flutet Österreich also nicht mit „schlechten“ Lebensmitteln. Ganz im Gegenteil: Die Lebensmittelvielfalt von sicheren und schmackhaften Produkten ist in Österreich durch den EU-Beitritt größer geworden.
Insekten als Lebensmittel werden in der EU streng reguliert und müssen klar gekennzeichnet werden. Foto: ARISA THEPBANCHORNCHAI / iStock
Auch dieser Mythos hält einer Prüfung nicht stand. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich keine Sorgen machen, dass ihnen Insekten „untergejubelt“ werden. Richtig ist: In der EU wurden einige wenige Insektenarten als neuartige Lebensmittel zugelassen, sie dürfen jedoch nur unter strengen Voraussetzungen auf den Markt gelangen. Werden sie als Zutat in einem Lebensmittel eingesetzt, so muss das klar gekennzeichnet sein. Dabei ist nicht nur die genaue Insektenart mit ihrer deutschen und lateinischen Bezeichnung im Zutatenverzeichnis anzugeben, sondern auch ein spezieller Hinweis auf mögliche allergische Reaktionen auf der Verpackung. Konsumentinnen und Konsumenten können also stets erkennen, ob Insekten als Zutat eingesetzt werden und haben keinen unbeabsichtigten Verzehr der neuartigen Zutat zu befürchten. Übrigens: Auch wirtschaftlich würde es sich nicht rentieren, Insekten als „Ersatz-“ oder „Füllzutat“ einzusetzen, denn die spezielle Zucht und Verarbeitung von „Speiseinsekten“ ist relativ teuer. In Österreich sind Insekten als Lebensmittel absolute Nischenprodukte und werden das aufgrund der geringen Nachfrage wohl auch bleiben.
Die von der EU vorgegebenen Qualitätsmerkmale für Gurken wurden 2009 abgeschafft. Foto: outsideclick / Pixabay
Die von der EU vorgeschriebene Krümmung von Salatgurken ist eine Behauptung, die sich seit Jahren hartnäckig hält, in dieser Form jedoch nicht (mehr) zutrifft. Die Initiative zur Festlegung von Qualitätsmerkmalen für Obst und Gemüse, wie eben dem Krümmungsgrad von Gurken, ging damals vom Handel aus. Der Grund: Möglichst einheitlich geformte Gurken konnten platzsparend verpackt und die Anzahl im Karton konnte einfacher berechnet werden. Daher wurden mit der Verordnung (EWG) Nr. 1677/1988 Qualitätsnormen für Gurken festgelegt. Auch Österreich hatte in den 1960er-Jahren ähnliche Vorgaben erlassen. Im Jahr 2009 schaffte die EU-Kommission die Einteilung von Gurken in Qualitätsklassen jedoch wieder ab. Aber: In der Praxis verwenden viele Großhändler die Vorgaben bis heute als interne Norm.
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